Sind eBooks Telemedien? Eine Anfrage bei der Landesmedienanstalt NRW

FSK18 eBook

Aus­ge­löst durch meh­re­re Behaup­tun­gen aus Rich­tung des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, eBooks sei­en Tele­me­di­en, müss­ten zwin­gend mit einer Alters­kenn­zeich­nung ver­se­hen wer­den und vor allem dürf­ten nur zwi­schen 22:00 und 6:00 ver­kauft wer­den, ging in den ver­gan­ge­nen Wochen eini­ges Rau­schen durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald.

Lei­der ver­säum­te es der Bör­sen­ver­ein bis­her, sei­ne Aus­sa­gen zu unter­mau­ern und zu kon­kre­ti­sie­ren. Es wur­de in der Online-Ver­si­on des Bör­sen­blat­tes ledig­lich nebu­lös behaup­tet, irgend­wer habe gegen einen eBook-Online­shop »geklagt« (war­um genau blieb offen) und es wur­de zudem die Behaup­tung auf­ge­stellt eBooks sei­en Tele­me­di­en, ohne dies auch nur ansatz­wei­se nach­voll­zieh­bar zu begrün­den.

Um hier kon­kre­te­re Aus­sa­gen zu erhal­ten, habe ich mich per Email an die Lan­des­me­di­en­an­stelt NRW gewandt und die­ser eini­ge Fra­gen gestellt. Mein Schrei­ben gebe ich im Fol­gen­den wie­der. Sobald ich eine Ant­wort habe, wer­de ich auch die­se hier auf Phan­ta­News ver­öf­fent­li­chen.

Mei­ne Email an die Lan­des­me­di­en­an­stalt NRW vom 20.06.2015:

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels pro­pa­giert seit eini­gen Tagen die The­se, dass eBooks Tele­me­di­en sei­en und beru­fen sich dabei unter ande­rem auch auf die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten. Bei einer Recher­che bei Bas­tei Lüb­be bzw. deren Able­ger Beam-eBooks wur­de kon­kret ein Anschrei­ben der Lan­des­me­di­en­an­stalt NRW genannt, wes­halb ich mich in die­ser Cau­sa an Sie wen­de.

Die Aus­sa­gen Lüb­bes waren nicht kon­sis­tent, mal rede­te man davon, dass Klap­pen­tex­te und Cover in einem Online­shop für eBooks bemän­gelt wur­den, mal ist die Rede von den eBooks selbst.

Zur Klä­rung des Sach­ver­halts mei­ne fol­gen­den Fra­gen an Sie. Ich wei­se dar­auf hin, dass Ihre Ant­wor­ten im Rah­men eines Arti­kels auf mei­nem Web­por­tal the­ma­ti­siert wer­den.

- Wur­den nach Ihrer Kennt­nis von der Lan­des­me­di­en­an­stalt NRW Klap­pen­tex­te und Cover von auf Online­shops ange­bo­te­nen eBooks bemän­gelt, oder die eBooks selbst?

- Sind Sie eben­falls der Ansicht, dass eBooks Tele­me­di­en dar­stel­len? Falls ja bit­te ich um eine inhalt­li­che Begrün­dung.

Gegen eine Ein­stu­fung von eBooks als Tele­me­di­en spre­chen mei­ner Auf­fas­sung nach ver­schie­de­ne Punk­te. Bei­spiels­wei­se kann ich auch Print­bü­cher online bestel­len und mir die­se nach Hau­se lie­fern las­sen. Hier fin­det kei­ner­lei Alters­prü­fung statt, da Bücher kei­ner Alters­ein­stu­fung unter­lie­gen (es sei denn, sie sei­en expli­zit als jugend­ge­fähr­dend ein­ge­stuft wor­den oder gar indi­ziert wor­den, aber das ist nicht die Sach­la­ge, über die wir hier reden). eBooks wer­den eben­falls online bestellt, her­un­ter­ge­la­den und dann lokal auf einem dedi­zier­ten Rea­der kon­su­miert, es unter­schei­det sich somit nur der Trans­port­weg zum Leser.

- Falls es Ihrer Ansicht nach eine Alters­ein­stu­fungs­pflicht für eBooks laut Jugend­me­di­en­schutz-Staats­ver­trag gibt, müss­te die­se dann (bei Fern­ab­satz) nicht zwangs­läu­fig auch für die Papier­fas­sun­gen gel­ten?

- Unter­lie­gen eBooks als inhalt­lich werk­glei­che Fas­sun­gen der Print­ver­sio­nen nicht viel­mehr ohne­hin dem Jugend­schutz­ge­setz?

Für eine Beant­wor­tung mei­ner Fra­gen bedan­ke ich mich im Vor­aus.

Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er
test​.phan​ta​news​.de

2 Kommentare zu „Sind eBooks Telemedien? Eine Anfrage bei der Landesmedienanstalt NRW“

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