Leider versäumte es der Börsenverein bisher, seine Aussagen zu untermauern und zu konkretisieren. Es wurde in der Online-Version des Börsenblattes lediglich nebulös behauptet, irgendwer habe gegen einen eBook-Onlineshop »geklagt« (warum genau blieb offen) und es wurde zudem die Behauptung aufgestellt eBooks seien Telemedien, ohne dies auch nur ansatzweise nachvollziehbar zu begründen.
Um hier konkretere Aussagen zu erhalten, habe ich mich per Email an die Landesmedienanstelt NRW gewandt und dieser einige Fragen gestellt. Mein Schreiben gebe ich im Folgenden wieder. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich auch diese hier auf PhantaNews veröffentlichen.
Meine Email an die Landesmedienanstalt NRW vom 20.06.2015:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Börsenverein des deutschen Buchhandels propagiert seit einigen Tagen die These, dass eBooks Telemedien seien und berufen sich dabei unter anderem auch auf die Landesmedienanstalten. Bei einer Recherche bei Bastei Lübbe bzw. deren Ableger Beam-eBooks wurde konkret ein Anschreiben der Landesmedienanstalt NRW genannt, weshalb ich mich in dieser Causa an Sie wende.
Die Aussagen Lübbes waren nicht konsistent, mal redete man davon, dass Klappentexte und Cover in einem Onlineshop für eBooks bemängelt wurden, mal ist die Rede von den eBooks selbst.
Zur Klärung des Sachverhalts meine folgenden Fragen an Sie. Ich weise darauf hin, dass Ihre Antworten im Rahmen eines Artikels auf meinem Webportal thematisiert werden.
- Wurden nach Ihrer Kenntnis von der Landesmedienanstalt NRW Klappentexte und Cover von auf Onlineshops angebotenen eBooks bemängelt, oder die eBooks selbst?
- Sind Sie ebenfalls der Ansicht, dass eBooks Telemedien darstellen? Falls ja bitte ich um eine inhaltliche Begründung.
Gegen eine Einstufung von eBooks als Telemedien sprechen meiner Auffassung nach verschiedene Punkte. Beispielsweise kann ich auch Printbücher online bestellen und mir diese nach Hause liefern lassen. Hier findet keinerlei Altersprüfung statt, da Bücher keiner Alterseinstufung unterliegen (es sei denn, sie seien explizit als jugendgefährdend eingestuft worden oder gar indiziert worden, aber das ist nicht die Sachlage, über die wir hier reden). eBooks werden ebenfalls online bestellt, heruntergeladen und dann lokal auf einem dedizierten Reader konsumiert, es unterscheidet sich somit nur der Transportweg zum Leser.
- Falls es Ihrer Ansicht nach eine Alterseinstufungspflicht für eBooks laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gibt, müsste diese dann (bei Fernabsatz) nicht zwangsläufig auch für die Papierfassungen gelten?
- Unterliegen eBooks als inhaltlich werkgleiche Fassungen der Printversionen nicht vielmehr ohnehin dem Jugendschutzgesetz?
Für eine Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichem Gruß,
Stefan Holzhauer
test.phantanews.de
@PhantaNews Da bin ich ja mal auf die Antwort gespannt!
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