Mitte September stellte ich eine Anfrage bei einer Börsenvereins-Tochter mit dem sperrigen Namen MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH. Das ist kürzer ausgedrückt die ISBN-Agentur, es handelt sich dabei um die einzige Vergabestelle von solchen Nummern in Deutschland, mithin eine Monopolstellung.
Ich wollte als Freiberufler gern mehrere ISBNs erwerben statt nur einer einzelnen. Auf der Agenturseite fand ich die Information, dass ich ohne ein Verlag zu sein, nur einzelne ISBNs beantragen kann – zum stolzen Preis von ~ 90 Euro das Stück. Verlage kommen deutlich preiswerter an Nummernkontingente. Es entspann sich ein Emailwechsel (verzögert, weil man bis Ende September nicht geantwortet hatte und ich nochmal nachfragen musste), in dem zum einen ziemlich nebulös und ausweichend von »einzuhaltenden internationalen Vereinbarungen« zu lesen war, zum anderen wollte man bei der MVB festlegen, ob und wann ein gewerbliches Handeln vorliegt. Und das ist eine Einschätzung die hier in Deutschland genau einer zu treffen hat: Die Finanzbehörde – aber garantiert nicht der Börsenverein oder seine Tochter. Den Schriftwechsel gebe ich an dieser Stelle nicht wieder, da die Rechtslage hinsichtlich der Veröffentlichung von Emailverkehr ohne Zustimmung des Mailpartners problematisch ist.
Quintessenz der Antworten war: Ich als Freiberufler kann nur überteuerte einzelne ISBNs erwerben, will ich ein Kontingent muss ich einen Verlag gründen. Angesichts des rasanten Wandels des klassischen Buchhandels ist dieses Beharren auf uralten Durchführungsformen völlig unsinnig – das macht nur dann Sinn, wenn man beispielsweise unliebsame Independent-Konkurrenz draußen halten und schön elitär bleiben möchte.
In meinen Augen liegt hier möglicherweise eine kartellrechtlich bedenkliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung vor. Der vorstehende Link nennt unter anderem folgende Kriterien, von denen ich hier meiner Meinung nach möglicherweise welche verletzt sehe:
- wenn Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen gefordert werden, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden (Preis- und Konditionenmissbrauch)
- wenn ungünstigerer Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen gefordert werden, als sie das marktbeherrschende Unternehmen selbst auf vergleichbaren Märkten von gleichartigen Abnehmern fordert – es sei denn, dass der Unterschied sachlich gerechtfertigt ist
Ob das tatsächlich so ist, wird nun vom Bundeskartellamt geprüft, dem ich gestern per Email an die dafür vorgesehene Adresse eine entsprechende Anfrage gestellt habe. Diese möchte ich im Folgenden wiedergeben. Wenn es zu Reaktionen kommt, werde ich darüber berichten, man sollte aber davon ausgehen, dass die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Anfang Oktober per Email in Kontakt mit der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH (einer Tochter des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels) gestanden. Hintergrund war, dass ich ein Kontingent an ISBN-Nummern erwerben wollte.
Leider beantwortete man meine Fragen negativ und äußerste sich dergestalt, dass ich ohne eine Gewerbeanmeldung als Verlag ausschließlich einzelne ISB-Nummern erwerben könne, aber keine Kontingente. Meine Fragen nach konkreten Gründen hierfür wurden nebulös mit »internationalen Vereinbarungen« beantwortet. Zudem war man der Ansicht festlegen zu können, wann eine gewerbliche Absicht vorliegt, wobei meiner Meinung nach ausschließlich die Finanzbehörden zu entscheiden haben, wann eine solche vorhanden ist, nicht die MVB.
Erwerbe ich eine einzelne ISBN, so kostet diese EUR 90,98 inklusive USt. und »Versandkosten«.
Erwirbt man jedoch Kontingente, so kosten diese beispielsweise:
- 10 ISBN für 25 Euro
- 100 ISBN für 52 Euro
- 1000 ISBN für 89 Euro
(zuzüglich der Kosten für eine »Verlagsnummer« in Höhe von 139,00 Euro). Die preisliche Diskrepanz ist auf den ersten Blick erkennbar.
Meine Frage an Sie ist nun: liegt hier die Ausnutzung einer marktbeherrschenden Position vor? Ich kann ISBNs ausschließlich bei der MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH erwerben. Diese lässt mich als Freiberufler zwar mehrere einzelne ISBNs zum Preis von jeweils ~ 90 Euro erwerben, jedoch keinerlei Kontingente. Ich habe nicht die Möglichkeit, mich an einen anderen Anbieter zu wenden, da keiner existiert, die MVB ist einziger Ansprechpartner in Deutschland (siehe der von der MVB selbst vorgebrachte Hinweis auf Monopolstellung im angehängten Emailverkehr). Die von der MVB vorgebrachten Argumente (siehe angehängter Email-Wechsel) scheinen für mich nicht schlüssig: zum einen werden die zugrunde liegenden angeblichen »internationalen Vereinbarungen« nicht offengelegt. Zum anderen obliegt es nicht der MVB zu entscheiden, ob gewerbliches Handeln vorliegt, sondern, wie oben bereits angedeutet, meiner Ansicht nach ausschließlich den Finanzbehörden.
Weiterhin kommt hinzu, dass ich in der Lage bin, völlig problemlos ISBN-Nummern bei ausländischen Agenturen zu erwerben, auch dies deutet darauf hin, dass die aufgeführten „internationalen Vereinbarungen“ lediglich vorgeschoben sind.
Angesichts eines sich rasant wandelnden Buchmarktes, in dem Selfpublisher (Independent-Autoren) und alternative Lizensierungsmodelle wie Creative Commons (die eine kommerzielle Nutzung nicht zwingend ausschließen) eine immer wichtigere Stellung einnehmen, ist die Weigerung der MVB, ISBN-Kontingente an Nicht-Verlage zu verkaufen, umso fragwürdiger. Es sind diverse Szenarien vorstellbar, bei denen keine verlegerische Tätigkeit und somit kein Gewerbe vorliegt, obwohl man ISB-Nummern nutzt.
Ich bitte um Prüfung, ob hier die gesetzwidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Position vorliegt. Sollte dem so sein, bitte ich um Intervention. Sollten weitere Fragen offen oder Details zu klären sein, stehe ich gern zu ihrer Verfügung.
Anhang: Mailverkehr mit der MVB als PDF. Die Originalmails samt Headerdaten zur Prüfung der Echtheit kann ich Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
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Mit freundlichem Gruß,
Stefan Holzhauer
Danke Stefan, toll, dass du das machst.
Stefan, du bist ein Held.
Nach meinem Gefühl wird bei der Anfrage nicht viel herauskommen, denn in der Argumentation von Stefan sind ein paar Denkfehler:
* Nicht das Finanzamt entscheidet, ob man ein Gewerbe ausübt, sondern das örtliche Ordnungsamt und dort die Gewerbemeldestelle.
* Als Freiberufler verkauft man üblicherweise eine Dienstleistung (z.B. Webdesign) oder eine geistige Schöpfung (z.B. die Veröffentlichungsrechte an einem Romanmanuskript), nicht aber Ware (z.B. Romane – egal ob gedruckt oder digital).
* Wer regelmäßig Ware verkauft oder verkaufen will (z.B. Romane) ist Gewerbetreibender und muß dieses nach deutschem Recht anmelden, also einen Gewerbeschein haben. Auch bildende Künstler und Selfpublisher müssen ein Gewerbe anmelden.
* Es ist durchaus praxisüblich, dass bestimmte Geschäftsvorfälle nur Gewerbetreibenden zur Verfügung stehen (z.B. im Großhandel zu den Bedingungen für Wiederverkäufer einkaufen zu können, also große Mengen zu deutlich niedrigen Preisen statt zum Endverbraucherpreis).
Auch der Hinweis auf »einen sich rasant wandelnden Buchmarktes« mit »Selfpublishern« ändert nichts an dieser rechtlichen Situation der notwendigen Gewerbanmeldung bzw. der Nachweis dieser Gewerbanmeldung. Dass der MVB überhaupt ISBN-Nummern an Selbstverleger ohne Gewerbenachweis (also an erkärte Hobbyisten) verkauft, ist schon ein Entgegenkommen an die gewandelte Situation des Buchmarktes.
Dabei ist die Sache für jeden Selfpublisher ganz einfach, der mehr als ein paar Exemplare für Freunde und Bekannte produzieren will: Einfach ein Gewerbe anmelden. Kostet einmalig zwischen EUR 15–65 je nach Ort. Wer als Selbstverleger eigene Romane verkauft und keinen Gewerbeschein besitzt, kann sogar mit einem Bußgeld belegt werden. Und auch wer seine selbstverlegten Romane kostenfrei abgibt, sollte sicherheitshalber ein Gewerbe anmelden.
Es finden sich in der von Mikesch vorgebrachten Argumentation einige Fehler.
1. Das Ordnungsamt entscheidet in der Hinsicht gar nichts. Das stellt nur den Gewerbeschein aus. Das Finanzamt legt fest ob ein Gewerbe vorliegt oder nur eine Liebhaberei. Wird nur Geld unterhalb einer gewissen Schwelle eingenommen, oder nicht mit Gewinnabsicht oder dauerhafter Gewinnabsicht, gilt das nicht als Gewerbe. Das dürfte für einen nicht geringen Teil der Selfpublisher zutreffen. Die Steampunk-Chroniken beispielsweise sind auch nicht kostendeckend und werden als Liebhaberei betrieben.
Und wer sagt denn, dass man zwingend Bücher verkauft, wenn man ein ISBN-Kontingent haben möchte? Denn:
2. »Als Selfpublisher verkauft man üblicherweise eine Dienstleistung«. Dabei verlierst Du aber einen Haufen Möglichkeiten aus den Augen. Beispiel: ich trete nicht als Verlag, sondern als Label für mehrere Selfpublisher auf, deren Titel dann unter diesem Label erscheinen können. Ich kaufe die ISBNs und gebe sie zum selbstkostenpreis an die Autoren weiter (oder ich deklariere es anders, das machen haufenweise eBook-Dienstleister bei verschiedendsten Produkten genauso). Die verkaufen ihre Bücher aber selbst. Damit liegt bei mir kein Gewerbe vor, da ich lediglich die Dienstleistung ISBN weitergebe, ohne Gewinn zu machen. Außerdem ist das Anbieten von Dienstleistungen nicht zwingend ein Gewerbe, sondern kann auch freiberuflich sein. Es sind noch zahllose weitere Szenarien denkbar, die Deine Argumentation in der Hinsicht entkräften. Übrigens sind eBooks im Moment noch keine Ware, sondern Dienstleistungen.
3. Deine Aussage, dass bildende Künstler und Selfpublisher auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden müssen, ist in dieser Pauschalität grundsätzlich falsch. Siehe oben. Das mit dem Bußgeld ist Blödsinn, siehe Liebhaberei. Informationen dazu findet man ganz leicht, damit es noch einfacher wird: http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei Kurzer Auszug daraus:
* es handelt sich um ein Hobby,
* der Lebensunterhalt oder die resultierenden Verluste werden mit anderen Einkünften finanziert oder ausgeglichen
* trotz anhaltender jahrelanger Verluste wird die Tätigkeit weder aufgegeben noch die Art der Betriebsführung verändert
* insgesamt gesehen ist auf Dauer kein Totalüberschuss zu erzielen (sogenannte Totalüberschussprognose), wobei der in der Steuerrechtsprechung zugrunde gelegte Betrachtungszeitraum variiert. Tendenziell ist im Bereich der Vermietung von Immobilien in der Regel von mehreren Jahrzehnten auszugehen, wohingegen bei einem Gewerbe von einem Zeitraum von 7–15 Jahren auszugehen ist.
4. »Ganz einfach« ist leider ebenfalls falsch. Mit der Gewerbeanmeldung gehen weitere Zwänge einher, beispielsweise eine Krankenversicherungspflicht oder Pflichtmitgliedschaften in Verbänden und Kammern. Erzähl mir nicht, es sei anders, ich hatte auch mal ein Gewerbe und weiß um die Rahmenbedingungen.
Ob und was bei der Anfrage herauskommen wird, werden wir sehen. Meine angeblichen »Denkfehler« sind allerdings keine, sondern grundlegend falsche Annahmen und fehlende oder fehlerhafte Kenntnisse des Kommentators.
Nachtrag: Der Kommentator hat zudem offenbar nicht verstanden, wie Selfpublishing in den meisten Fällen funktioniert: Nicht der Selfpublisher verkauft die Bücher oder eBooks, das tut ein Dienstleister für ihn, beispielsweise Amazon oder Beam. Der Autor erhält Tantiemen und die kann er selbstverständlich als Freiberufler bekommen und ohne ein Gewerbe anzumelden. Warum sollte bei dieser Konstellation der Selfpublisher nicht dennoch selbst ein ISBN-Kontingent erwerben und nutzen?
Aber schön, dass wir mal über Gefühle gesprochen haben, tut man ja viel zu selten … ;)
Du hast mich leider falsch zitiert. Ich sagte: »Als Freiberufler verkauft man üblicherweise eine Dienstleistung« und NICHT »Als Selfpublisher verkauft man üblicherweise eine Dienstleistung«.
Ansonsten verwechselt Du die Gewerbeordnung (Ordnungsamt) und das Steuerrecht (Finanzamt).
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerrecht_(Deutschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinnerzielungsabsicht
Die »Gewinnerzielungsabsicht« ist tatsächlich Teil des Steuerrechtes und interessiert nur das Finanzamt. Dieses entscheidet auch, ob die ausgeübte Tätigkeit gegebenenfalls nur eine »Liebhaberei« im Sinne des Steuerrechts ist.
Davor in der Reihenfolge sitzt aber die Gewerbeordnung und diese besagt eindeutig, dass JEDE gewerbliche Tätigkeit, also der Handel mit Waren (z.B. mit Romanen), angemeldet werden muß.
Wenn Du ein »Label« hast bzw. für Dritte anbietest, bist Du verlegerisch tätig. Das ist ein Gewerbe und keine Dienstleistung. »ISBN-Nummern kaufen und zum Selbstkostenpreis an die Autoren weitergeben« ist der Handel einer Ware und daher ein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und keine Dienstleistung. Ob Du damit Einkünfte erzielst oder nicht, interessiert nur das Steuerrecht, aber nicht die Gewerbeordnung.
Amazon und Beam sind auch keine Dienstleister, sondern Händler mit einem digitalen Shop, in dem die Romane des Selfpublishers verkauft werden. Die Sach- und Rechtslage ist lediglich anders, wenn man als Autor eine ISBN von solchen Plattformen bekommt. In diesem Falle tritt die Plattform gegebenenfalls als Verleger auf (daher hier als Schriftsteller unbedingt aufs Kleingedruckte achten).
Dass Selfpublishing von vielen Hürden und Stolperfallen betroffen ist und die bestehenden Gesetze nicht für diese Situation gemacht sind, ist keine Frage. Für Laien und Hobbyisten ist das leider oft undurchschaubar.
Dass Downloads (bei E‑Books) steuerrechtlich, genauer gesagt umsatzsteuerrechtlich »Lizenzen«, also im Jargon der Rechtsverdreher der EU-Kommissionen eine »Dienstleistung« sind, macht die ganze Sachlage nicht einfacher – ist aber hinsichtlich der jahrhundertealten Gewerbeordnung nur ein Nebenkriegsschauplatz, denn für die ist nur relevant, dass man Handel betreibt.
Fakt ist jedoch, dass man mit einem Gewerbeschein sofort zum gewünschten ISBN-Kontingent kommt. Und das war ja hier der eigentliche Diskussionsgegenstand.
Dieser Kommentar ist keine Rechtsberatung, ist auch weder besserwisserisch, bevormundend oder beleidigend gemeint, erfolgt jedoch auf der Basis von dreißig Jahren Sachkenntnis als Verlagsleiter.
Du vertrittst Deine Meinung, ich vertrete eine andere. Dass die Meinung von Verlagsleitern heutzutage vielleicht nicht unbedingt die richtige ist, zeigen die zahllosen falschen Entscheidungen von Vertretern der Branche und die Situation vieler Verlage, die unfähig sind, sich auf die geänderten Ggebenheiten einzustellen.
Ein Verleger ist ein Leiter eines Verlags. Wenn ich selbst keine Bücher herausbringe, bin ich kein Verleger, das ist doch leicht verständlich, oder? Nur weil irgendwelche Verlagschefs sagen »das geht so nicht« oder »das haben wir noch nie so gemacht«, ist das noch lange kein Gegenbeweis. Wäre dem so, würde es nie neue Konzepte und Ideen geben. Ich widerspreche Dir deswegen nachdrücklich darin, dass ein Label gleich einem Verlag und somit einem Gewerbe ist.
Du argumentierst auch an meinen Aussagen vorbei. Wenn man keine Bücher verkauft, betreibt man kein Gewerbe – das ist nicht wegzudiskutieren.
Und: richtig: Amazon und Co. betreiben ein Gewerbe, ich habe nichts anderes behauptet. Die verkaufen die Bücher des Selfpublishers und der bekommt die Tantiemen – als Freiberufler oder sogar ohne den Status eines Selbstständigen, solange die Einnahmen nicht einen gewissen Umfang überschreiten.
Und ich wiederhole mich: man muss ein Gewerbe nur dann anmelden, wenn man auch tatsächlich eine dauerhafte gewerbliche Tätigkeit anstrebt. Beachte hierbei den Unterschied zwischen Gewinnerzielungsabsicht und Einnahmeerzielungsabsicht. Wäre das anders, müsste jeder der hin und wieder Kram auf Ebay verkauft, ein Gewerbe anmelden. Dem ist nicht so.
Den Diskussionsgegenstand hast Du auch nicht verstanden. Es geht darum, dass die gesamte Argumentation der MVB nicht schlüssig ist. Entweder ich bekomme eine ISBN ohne Verlag oder ich bekomme sie auf keinen Fall. Dass man dennoch mehrere einzelne ISBNs erwerben kann, ist das beste Gegenargument für deren eigene Argumentation. Die Handhabung ist meiner Ansicht nach missbräuchlich und nicht mehr zeitgemäß.
Bravo! Recht so. Man kann nur hoffen, dass diese Aktionen des organisierten Ver…Buchhandels die letzten Zuckungen eines Toten sind.
In Österreich wurde erst kürzlich die Buchpreisbindung auf eBooks eingeführt; ein neuerlicher Beweis für die Rückwertsgewandheit der Entscheidungsträger und ein weiterer Schritt Richtung Mittelalter. Schon eigenartig dass in den USA, wo es keine Buchpreisbindung gibt, der Buchmarkt noch nicht kollabiert ist und man wieder zur Buschtrommel greifen muss.
Internationale Vereinbarungen?
In manchen Ländern werden die ISBNs kostenlos vergeben (Kanada, Frankreich)
Pingback: Die eskapistischen Links der Woche – Ausgabe 48/2014 » nerdlicht.net
Es gibt keinen Grund, dass ISBN-Nummern so teuer für Selfpublisher sind, außer, dass der Monopolist einen Riesen Reibach macht. Man kann zum Beispiel EAN-Nummern kaufen, genauso unverwechselbar wie ISBN. Eine Nummer kostet ca 4,50 Euro. Für 90 Euro bekommt man 200 Stück.
Exakt meine Meinung, das mit dem Reibach. Bin sehr gespannt, was der BöV auf die Anfrage des Bundeskartellamtes antwortet.