Cory Doctorow: Das EU-Parlament unterzeichnet ein katastrophales Internetgesetz: Was passiert als nächstes?

Cory Doctorow: Das EU-Parlament unterzeichnet ein katastrophales Internetgesetz: Was passiert als nächstes?

Der fol­gen­de Text ist im Ori­gi­nal von Cory Doc­to­row und von der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er und die Gra­fik ste­hen wie die­se Über­set­zung unter CC-BY

In einer erschüt­tern­den Ableh­nung des Wil­lens von fünf Mil­lio­nen Online-Peten­ten und über 100.000 Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de hat das Euro­päi­sche Par­la­ment den gesun­den Men­schen­ver­stand und den Rat von Wis­sen­schaft­lern, Tech­no­lo­gen und UN-Men­schen­rechts­ex­per­ten auf­ge­ge­ben und das Urhe­ber­recht in der digi­ta­len Bin­nen­markt­richt­li­nie in sei­ner Gesamt­heit gebilligt.

Es gibt jetzt nur noch wenig, was ver­hin­dern kann, dass die­se Bestim­mun­gen zum Gesetz der Län­der in ganz Euro­pa wer­den. Es ist theo­re­tisch mög­lich, dass der end­gül­ti­ge Text auf der Tagung des Euro­päi­schen Rates Ende die­ses Monats nicht die Zustim­mung einer Mehr­heit der Mit­glied­staa­ten fin­den wird, aber dazu müss­te min­des­tens ein Schlüs­sel­land sei­ne Mei­nung ändern. Zu die­sem Zweck ver­dop­peln deut­sche und pol­ni­sche Akti­vis­ten bereits ihre Bemü­hun­gen, die wich­tigs­ten Stim­men ihrer Regie­rung zu verschieben.

Wenn die­ser Ver­such fehl­schlägt, wer­den die Ergeb­nis­se lang­fris­tig und chao­tisch sein. Im Gegen­satz zu EU-Ver­ord­nun­gen wie der DSGVO, die zu einem Gesetz wer­den, indem sie durch die zen­tra­len EU-Insti­tu­tio­nen ver­ab­schie­det wer­den, müs­sen EU-Richt­li­ni­en umge­setzt wer­den: sie müs­sen zu natio­na­lem Recht jedes Mit­glieds­lan­des wer­den. Die Län­der haben bis 2021 Zeit, um die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie umzu­set­zen, aber die EU hält ihre Mit­glie­der sel­ten an die­se Frist, so dass es noch län­ger dau­ern könnte.

Lei­der ist es wahr­schein­lich, dass die ers­te Umset­zung der Richt­li­nie von den Län­dern kom­men wird, die ihre Annah­me am meis­ten unter­stützt haben. Die der­zei­ti­ge Grup­pe der fran­zö­si­schen Poli­ti­ker hat sich stets für die schlimms­ten Tei­le der Richt­li­nie ein­ge­setzt, und die Macron-Regie­rung könn­te ver­su­chen, einen frü­hen Sieg für die Medi­en­un­ter­neh­men des Lan­des zu erzielen.

Län­der, deren Poli­tik stär­ker gespal­ten war, wer­den zwei­fel­los län­ger brau­chen. In Polen wur­den die Poli­ti­ker von wüten­den Wäh­lern bela­gert, die woll­ten, dass sie die Richt­li­nie ableh­nen, wäh­rend sie gleich­zei­tig mit scham­lo­sen Dro­hun­gen von natio­na­len und loka­len Zei­tungs­be­sit­zern kon­fron­tiert wur­den, die warn­ten, dass sie jeden Poli­ti­ker, der gegen Arti­kel 11 gestimmt hat­te, »nicht ver­ges­sen« wür­den. Die Ver­ab­schie­dung der Richt­li­nie wird die­se Tren­nung zwi­schen dem pol­ni­schen Volk und dem Medi­en­un­ter­neh­men auf­recht­erhal­ten, wobei die Poli­ti­ker dar­um kämp­fen, eine inner­staat­li­che Lösung zu fin­den, die ihre Aus­sich­ten bei kei­ner der bei­den Grup­pen beeinträchtigt.

Die Rhe­to­rik in Deutsch­land in den letz­ten Tagen war nicht viel bes­ser. Deut­sche Poli­ti­ker behaup­te­ten mit unbe­weg­ten Gesich­tern, dass die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men die Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de für den Marsch auf die Stra­ße bezahlt hät­ten. Unter­des­sen leg­te die Christ­lich-Demo­kra­ti­sche Uni­on, die Par­tei von Ange­la Mer­kel, deren eige­ner Axel Voss als Anfüh­rer der Richt­li­nie agier­te, einen poli­ti­schen Vor­schlag vor, der vor­schlug, Arti­kel 13 nicht mit Fil­tern, son­dern mit einem pau­scha­len Lizenz­sys­tem umzu­set­zen. Juris­ten haben bereits erklärt, dass die­se Lizen­zen nicht den stren­gen Anfor­de­run­gen von Arti­kel 13 ent­spre­chen wer­den – aber es wird für die CDU schwie­rig wer­den, von die­ser Ver­pflich­tung jetzt Abstand zu nehmen.

Damit kom­men wir zur Zukunfts­per­spek­ti­ve der recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor den euro­päi­schen Gerich­ten. Im Gegen­satz zur DSGVO, die den bestehen­den Regu­lie­rungs­be­hör­den die kla­re Befug­nis gab, die­ses Gesetz und sei­ne Unklar­hei­ten zu beur­tei­len und durch­zu­set­zen, ist unklar, wer der EU Kon­sis­tenz zwi­schen bei­spiels­wei­se einem har­ten fran­zö­si­schen Régime und einer poten­zi­ell wei­che­ren deut­schen Lösung auf­zwin­gen oder den noto­risch inko­hä­ren­ten Text der Richt­li­nie inter­pre­tie­ren soll.

Das bedeu­tet, dass es am euro­päi­schen Jus­tiz­sys­tem und dem lan­gen, lang­sa­men Weg zu einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung des Obers­ten Gerichts der EU, des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) lie­gen wird, das Gesetz zu korrigieren.

Wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass die Medi­en und Rech­te­inha­bern sich für mög­lichst dra­ko­ni­sche natio­na­le Geset­ze ein­set­zen und dann umge­hend zu den Gerich­ten mar­schie­ren, um Geld­bu­ßen zu ver­hän­gen, wenn jemand online über die unschar­fen Gren­zen des Geset­zes wan­dert. Die Richt­li­nie ist so geschrie­ben, dass jeder Eigen­tü­mer von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al von einem Inter­net­dienst Erfül­lung ver­lan­gen kann, und wir haben bereits gese­hen, dass die Rech­te­inha­ber kei­nes­wegs einig sind, was Big Tech tun soll. Was auch immer Inter­net­un­ter­neh­men und ‑Orga­ni­sa­tio­nen tun, um 27 oder mehr natio­na­le Geset­ze ein­zu­hal­ten – von der voll­stän­di­gen Ein­stel­lung von Links zu euro­päi­schen Nach­rich­ten­sei­ten über die Erhö­hung ihrer ohne­hin schon über­emp­find­li­chen Fil­ter­sys­te­me bis hin zu Geschäf­ten mit wich­ti­gen Medi­en­kon­zer­nen – wird von der einen oder ande­ren Frak­ti­on der Rech­te­inha­ber in Fra­ge gestellt werden.

Aber es gibt auch Mög­lich­kei­ten für die Gerich­te, die Richt­li­nie in den Griff zu bekom­men – oder sogar ihre schlimms­ten Arti­kel ganz zu strei­chen. Ein zen­tra­les Para­do­xon, das den Kern der Richt­li­nie aus­macht, muss sehr bald gelöst wer­den. Arti­kel 13 soll mit der älte­ren E‑Com­mer­ce-Richt­li­nie ver­ein­bar sein, die aus­drück­lich jede Ver­pflich­tung zur pro­ak­ti­ven Über­wa­chung der Durch­set­zung von geis­ti­gem Eigen­tum ver­bie­tet (eine Bestim­mung, die vom EuGH 2011 bestä­tigt und ver­stärkt wur­de). Alle gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Fil­ter könn­ten ange­foch­ten wer­den, um die­se Inkon­sis­tenz zu beseitigen.

Aber wer wird die Inter­net­nut­zer vor Gericht ver­tre­ten? Big Tech hat eini­ge Beweg­grün­de und Mil­lio­nen, es zu tun, aber nach die­ser schwe­ren Nie­der­la­ge kön­nen die­se zuneh­mend defen­si­ven Rie­sen durch­aus ent­schei­den, dass es bes­ser sein wird, sich außer­ge­richt­lich zu eini­gen und ein Geschäft abzu­schlie­ßen, das den eta­blier­ten Medi­en in Euro­pa ein Dane­geld zahlt – zu einem Preis, der poten­zi­el­le Tech-Upstarts bequem aus die­sem Markt aus­schließt und die Markt­do­mi­nanz der Gro­ßen zementiert.

Das bedeu­tet, dass sich die euro­päi­schen Inter­net­nut­zer nicht auf die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­las­sen kön­nen, sich gegen das Gesetz zu weh­ren. Der Kampf muss fort­ge­setzt wer­den, wie es in den letz­ten Wochen der Fall war, wobei sich Mil­lio­nen von All­tags­nut­zern online und auf der Stra­ße zusam­men­schlie­ßen, um ihr Recht auf Zen­sur­frei­heit und freie Kom­mu­ni­ka­ti­on ohne algo­rith­mi­sche Zen­so­ren oder will­kür­li­che Lizenz­for­de­run­gen zum Aus­druck zu bringen.

EU-Neti­zens müs­sen unab­hän­gi­ge euro­päi­sche digi­ta­le Rech­te­grup­pen orga­ni­sie­ren und unter­stüt­zen, die bereit sind, die Richt­li­nie vor Gericht anzufechten.

Und außer­halb Euro­pas wer­den sich die Freun­de des Inter­nets dar­auf ein­stel­len müs­sen, gegen Urhe­ber­rechts­ma­xi­mis­ten vor­zu­ge­hen, die ver­su­chen, die­se schreck­li­che Richt­li­nie in den Rest der Welt zu expor­tie­ren. Wir müs­sen und wer­den uns zusam­men­schlie­ßen und zusam­men­hal­ten, um die­se Richt­li­nie in Euro­pa zu stop­pen und ihre wei­te­re Ver­brei­tung zu verhindern.

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator mit Ände­run­gen und Her­vor­he­bun­gen durch mich.

Europäer! Sagt euren Abgeordneten, dass eure Stimme von der Ablehnung des Artikels 13 abhängt!

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Ori­gi­nal­text von Cory Doc­to­row auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, Text und Logo CC BY

Ende März wird das Euro­päi­sche Par­la­ment über die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­nie abstim­men, eine bei­spiel­lo­se Kata­stro­phe in der Geschich­te der Inter­net­re­gu­lie­rung, die die Macht besitzt, den Tech­no­lo­gie­sek­tor der EU aus­zu­lö­schen und die per­ma­nen­te Kon­trol­le über das Inter­net an gro­ße US-Tech­kon­zer­ne zu über­ge­ben, alles im Namen des Schut­zes des Urhe­ber­rechts (bei gleich­zei­ti­ger Ent­rech­tung der Künst­ler).
Unmit­tel­bar nach die­ser wich­ti­gen Abstim­mung wer­den sich die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten in ganz Euro­pa auf den Weg machen und in ihre Hei­mat­län­der zurück­keh­ren, um dort für die Mai-Wah­len zu kämp­fen. Die­ser Zeit­punkt ist ent­schei­dend, denn er bedeu­tet, dass die Abge­ord­ne­ten wirk­lich dar­an inter­es­siert sind, ob ihre Aktio­nen sie die Unter­stüt­zung der Wäh­ler kos­ten werden.

Die Wäh­ler has­sen die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie und ihren inter­netzer­stö­re­ri­schen Arti­kel 13. Die Peti­ti­on zur Abschaf­fung von Arti­kel 13 hat mehr Unter­schrif­ten als jede ande­re in der Geschich­te der EU erhal­ten, und wenn es in die­sem Tem­po wei­ter geht, wird die Peti­ti­on in weni­gen Tagen zur belieb­tes­ten Peti­ti­on in der Geschich­te der Mensch­heit werden.

Wenn Sie in Euro­pa leben, kön­nen Sie Ihrem Abge­ord­ne­ten mit­tei­len, dass Ihre Stim­me von sei­ner Stim­me abhängt: Das »2019 Pledge«, das Ihnen von Epi­cen­ter Works zur Ver­fü­gung gestellt wird, for­dert die Abge­ord­ne­ten auf, sich öffent­lich zu ver­pflich­ten, Arti­kel 13 zurück­zu­wei­sen. 44 Abge­ord­ne­te des Euro­päi­schen Par­la­ments haben es bis­her unter­zeich­net, und die Arbeit hat gera­de erst begonnen.

Auf der Web­site von »2019 Pledge« kön­nen Sie Ihr Land und Ihre Tele­fon­num­mer ein­ge­ben, und Sie wer­den mit Mit­glie­dern des Euro­päi­schen Par­la­ments ver­bun­den, die die Zusa­ge noch nicht ange­nom­men haben, und Sie kön­nen mit ihnen dar­über spre­chen, war­um es wich­tig ist, dass sie es tun.

Dies ist ein Schlüs­sel­punkt, ein Moment, in dem das Schick­sal des Inter­nets selbst in der Schwe­be ist (und nicht nur in Euro­pa). Es ist auch ein Moment, in dem dei­ne Stim­me wirk­lich zählt. Kei­ner die­ser Abge­ord­ne­ten wird auf der Grund­la­ge sei­ner Arbeit zur Ver­ab­schie­dung der Urhe­ber­rechts­richt­li­nie für eine Wie­der­wahl kan­di­die­ren, aber sie wis­sen, dass ihre Geg­ner ihre Kam­pa­gne star­ten wer­den, um jeden Abge­ord­ne­ten, der für die Zer­stö­rung des Inter­nets gestimmt hat, bloßzustellen.

  • Upload­fil­ter wer­den das Inter­net zerstören:
  • Schlecht für die Benut­zer: Zensurmaschinen
    Alles, was wir pos­ten wol­len, muss zuerst von feh­ler­an­fäl­li­gen Upload-Fil­tern geneh­migt wer­den Weni­ger Din­ge, die wir online erle­di­gen müssen.
  • Mil­lio­nen von Web­sites, Apps, Kanä­len, Vide­os und mehr wer­den in der EU gesperrt.
  • Schlecht für die Schöp­fer: Krea­ti­vi­tät blockiert
  • Par­odien, Film­kri­ti­ken, Let’s Play Vide­os, Memes und alles ande­re, was auf urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al basiert, wer­den in den Fil­tern aufgehalten.
  • Schul­dig bis zum Beweis der Unschuld: Die Schöp­fer müs­sen stän­dig kämp­fen, um Fil­ter­feh­ler zu beheben.
  • Schlecht für Inno­va­tio­nen: Big Play­er wer­den größer
    Rie­si­ge Inter­net­platt­for­men wer­den die ein­zi­gen sein, die es sich leis­ten kön­nen, die Anfor­de­run­gen zu erfüllen.
  • Weni­ger Inno­va­ti­on: In der EU wer­den weni­ger neue Apps und Web­sites ein­ge­führt, weil sie zu ris­kant sind.

HIER LANG: Pledge 2019 [Epi­cen­ter Works]

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Über­set­zung schwer über­ar­bei­tet von mir.

Künster gegen Artikel 13: Wenn große Techfirmen und große Verwerter sich die Künstler zum Fressen zurechtlegen ist es egal, wer das größere Stück bekommt

Künster gegen Artikel 13: Wenn große Techfirmen und große Verwerter sich die Künstler zum Fressen zurechtlegen ist es egal, wer das größere Stück bekommt

Ori­gi­nal­text von Cory Doc­to­row auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, Text und Logo CC BY

Arti­kel 13 ist der immer wie­der umstrit­te­ne Vor­schlag, prak­tisch jede Online-Com­mu­ni­ty, jeden Online-Dienst und jede Online-Platt­form für rechts­ver­let­zen­des Mate­ri­al, das von ihren Nut­zern ver­öf­fent­licht wur­de, recht­lich haft­bar zu machen, auch wenn es für den Online-Dienst­leis­ter kei­ne denk­ba­re Mög­lich­keit gab, von einer Urhe­ber­rechts­ver­let­zung zu erfahren.

Dies erfor­dert unvor­stell­ba­re Sum­men, um es über­haupt zu ver­su­chen, und der Ver­such wird schei­tern. Das Ergeb­nis von Arti­kel 13 wird eine radi­ka­le Ver­rin­ge­rung der Alter­na­ti­ven zu den US-Big-Tech-Platt­for­men und den rie­si­gen Medi­en­kon­zer­nen sein. Das bedeu­tet, dass Medi­en­un­ter­neh­men in der Lage sein wer­den, Krea­ti­ve weni­ger für ihre Arbeit zu bezah­len, denn die Krea­ti­ven wer­den kei­ne Alter­na­ti­ve zu den mul­ti­na­tio­na­len Unter­hal­tungs­rie­sen haben.

Die Schöpfer ordentlich vorgeführt

Die Medi­en­un­ter­neh­men brach­ten die Urhe­ber­grup­pen dazu, Arti­kel 13 zu unter­stüt­zen, indem sie argu­men­tier­ten, dass Medi­en­un­ter­neh­men und die von ihnen ver­trie­be­nen Urhe­ber die glei­chen Inter­es­sen hät­ten. Aber im End­spiel von Arti­kel 13 haben die Medi­en­un­ter­neh­men ihre Schöp­fer­kol­le­gen ordent­lich ver­arscht und for­der­ten die Strei­chung von Klau­seln, die die Rech­te der Künst­ler auf eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung durch die Medi­en­un­ter­neh­men schütz­ten, was zu völ­lig gerecht­fer­tig­ten Zorn bei die­sen ver­ra­te­nen Künst­ler­rechts­grup­pen führte.

Aber die Rea­li­tät ist, dass Arti­kel 13 immer schlecht für die Urhe­ber sein wür­de. Bes­ten­falls konn­te Arti­kel 13 nur hof­fen, dass er ein paar Euro von der Bilanz von Big Tech in die Bilanz von Big Con­tent ver­schie­ben wür­de (und das wäre wahr­schein­lich ohne­hin eine vor­über­ge­hen­de Situa­ti­on). Weil Arti­kel 13 die Mög­lich­kei­ten für Schöp­fer ver­rin­gern wür­de, indem er unab­hän­gi­ge Medi­en- und Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men zer­schlägt, wür­den alle Mit­nah­me­ef­fek­te, die Medi­en­un­ter­neh­men mach­ten, an ihre Füh­rungs­kräf­te und Aktio­nä­re gehen, nicht an die Künst­ler, die kei­ne ande­re Wahl hät­ten, als das zu schlu­cken und das zu neh­men, was ihnen ange­bo­ten wird.

Denn: Wann hat ein Medi­en­un­ter­neh­men zuletzt ein beson­ders pro­fi­ta­bles Jahr gefei­ert, indem es sei­ne Lizenz­ab­ga­ben erhöht hat?

Es sollten schon immer Filter sein.

Die ers­ten Ver­sio­nen von Arti­kel 13 for­der­ten Unter­neh­men auf, Urhe­ber­rechts­fil­ter nach dem Vor­bild des »Con­tent ID«-Systems von You­Tube zu bau­en: You­Tube lädt eine aus­ge­wähl­te Grup­pe ver­trau­ens­wür­di­ger Rech­te­inha­ber ein, Mus­ter von Wer­ken hoch­zu­la­den, die sie als ihr Urhe­ber­recht gel­tend machen, und blo­ckiert dann das Video eines Benut­zers, das die­sen Urhe­ber­rechts­an­sprü­chen zu ent­spre­chen scheint (oder lei­tet Ein­nah­men davon ab).

Es gibt vie­le Pro­ble­me mit die­sem Sys­tem. Einer­seits beschwe­ren sich gro­ße Medi­en­un­ter­neh­men dar­über, dass sie für enga­gier­te Ver­let­zer viel zu leicht zu umge­hen sind, und ande­rer­seits erkennt Con­tent ID alle mög­li­chen Arten von legi­ti­men Aus­drucks­for­men, ein­schließ­lich Stil­le, Vogel­ge­sang und Musik, die der eigent­li­che Künst­ler zur Ver­brei­tung auf You­Tube hoch­ge­la­den hat. Manch­mal liegt das dar­an, dass ein Rech­te­inha­ber fälsch­li­cher­wei­se Urhe­ber­rech­te bean­sprucht hat, die ihm nicht gehö­ren; manch­mal liegt es dar­an, dass Con­tent ID ein »fal­se posi­ti­ve« erzeugt hat (d.h. einen Feh­ler macht); und manch­mal liegt es dar­an, dass Soft­ware ein­fach nicht den Unter­schied zwi­schen einer ver­let­zen­den Nut­zung eines urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes und einer Nut­zung, die unter »fai­res Han­deln« fällt erken­nen kann, wie bei­spiels­wei­se Kri­tik, Kom­men­tar, Par­odie, etc. Nie­mand hat einen Algo­rith­mus zur Erken­nung von Par­odien trai­niert, und nie­mand wird dies in naher Zukunft tun (es wäre schon toll, wenn wir Men­schen dazu brin­gen könn­ten, Par­odien zuver­läs­sig zu erkennen!).

IN AKTION TRETEN:
ARTIKEL 13 STOPPEN

Copy­right-Fil­ter sind eine schreck­li­che Idee. Goog­le hat 100 Mil­lio­nen Dol­lar (und mehr) aus­ge­ge­ben, um einen sehr begrenz­ten Urhe­ber­rechts­fil­ter zu erstel­len, der nur Vide­os betrach­tet und nur Bei­trä­ge einer aus­ge­wähl­ten Grup­pe von vor­ab geprüf­ten Rech­te­inha­bern blo­ckiert. Arti­kel 13 umfasst alle mög­li­chen urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ke: Text, Audio, Video, Fotos, Soft­ware, Über­set­zun­gen. Und eini­ge Ver­sio­nen von Arti­kel 13 ver­lan­gen von Platt­for­men, dass sie rechts­ver­let­zen­de Ver­öf­fent­li­chun­gen jedes urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes blo­ckie­ren, selbst sol­che, von denen ihnen nie­mand erzählt hat: Irgend­wie wird Ihr For­umd für Hun­de­freun­de sei­ne Nut­zer dar­an hin­dern müs­sen, 50 Jah­re alte Zei­tungs­ar­ti­kel, Bei­trä­ge von ande­ren Mes­sa­ge-Boards, Fotos, die von Social Media her­un­ter­ge­la­den wur­den, zu pla­gi­ie­ren, etc. Sogar die mil­de­ren »Kom­pro­miss­ver­sio­nen« von Arti­kel 13 sahen vor, dass Online-Diens­te die Ver­öf­fent­li­chung von allem, wor­über sie infor­miert wor­den waren, blo­ckie­ren muss­ten, mit schwe­ren Stra­fen für die Nicht­ein­hal­tung einer For­de­rung und kei­ner­lei Stra­fen für fal­sche Ansprü­che sei­tens der Verwerter.

Aber selbst wenn Fil­ter Din­ge blo­ckie­ren, die kei­ne Urhe­ber­rechts­ver­let­zung dar­stel­len, so ermög­li­chen sie doch dedi­zier­ten Schutz­rechts­ver­let­zern, ohne grö­ße­re Pro­ble­me wei­ter zu machen. Das liegt dar­an, dass Fil­ter rela­tiv ein­fa­che, sta­ti­sche Tech­ni­ken ver­wen­den, um Benut­zer-Uploads zu inspi­zie­ren, und Ver­let­zer kön­nen die Blind­stel­len der Fil­ter aus­tes­ten und ver­schie­de­ne Tech­ni­ken aus­pro­bie­ren, bis sie auf Mög­lich­kei­ten tref­fen, sie zu umge­hen. Bei­spiels­wei­se kön­nen eini­ge Bild­fil­ter umgan­gen wer­den, indem man das Bild von links nach rechts dreht oder es anstel­le von Far­be in Schwarz-Weiß wie­der­gibt. Fil­ter sind »Black Boxes«, die von enga­gier­ten Schutz­rechts­ver­let­zern wie­der­holt getes­tet wer­den kön­nen, um zu sehen, was durchkommt.

Für ehr­lich eNut­zer – die Del­fi­ne, die in den Thun­fi­sch­net­zen des Urhe­ber­rechts gefan­gen sind – gibt es kei­nen Unter­grund mit Hin­weis­ge­bern, die Nie­der­la­ge­tech­ni­ken tei­len, um Ihre Inhal­te zu ent­stau­en. Wenn Sie ein AIDS-For­scher sind, des­sen Vide­os fälsch­li­cher­wei­se von AIDS-Leug­nern bean­sprucht wur­den, um sie zu zen­sie­ren, oder Gege­ner von Poli­zei­bru­ta­li­tät, deren Body­cam-Vide­os von Poli­zei­dienst­stel­len blo­ckiert wur­den, die ver­su­chen, der Kri­tik zu ent­ge­hen, ope­rie­ren Sie bereits an der Gren­ze Ihrer Fähig­kei­ten und ver­fol­gen nur Ihre eige­ne Sache. Sie kön­nen ver­su­chen, zusätz­lich zu Ihrer For­schung, Akti­vis­mus oder Kom­mu­ni­ka­ti­on ein Fil­ter-bre­chen­der Exper­te zu wer­den, aber es gibt nur 24 Stun­den am Tag, und die Über­schnei­dung zwi­schen Men­schen die etwas zu sagen haben und Men­schen, die her­aus­fin­den kön­nen, wie man über­eif­ri­ge (oder kaput­te) Urhe­ber­rechts­fil­tern umgeht, ist schlicht nicht sehr groß.

All dies brach­te die Fil­ter in einen so mie­sen Ruf, dass deren Erwäh­nung aus Arti­kel 13 gestri­chen wur­de, aber trotz der Ver­schleie­rung war klar, dass der Zweck von Arti­kel 13 dar­in bestand, Fil­ter ver­pflich­tend zu machen: Es gibt ein­fach kei­ne Mög­lich­keit, sich vor­zu­stel­len, dass jeder Tweet, jedes Face­book-Update, jeder Mes­sa­ge-Board-Kom­men­tar, jedes Social Media Foto und ande­re benut­zer­ge­ne­rier­te Inhal­te ohne ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem auf die Ein­hal­tung der Urhe­ber­rech­te eva­lu­iert wer­den kön­nen. Und wenn Sie Online-Foren für die Ver­let­zung durch ihre Nut­zer ver­ant­wort­lich machen, müs­sen sie einen Weg fin­den, um alles zu bewer­ten, was deren Nut­zer veröffentlichen.

Nur weil Künstler Medienunternehmen unterstützen, bedeutet das nicht, dass Medienunternehmen Künstler unterstützen.

Hun­der­te von Mil­lio­nen Euro für den Bau von Fil­tern aus­zu­ge­ben, die nicht Urhe­ber­rechts­ver­let­zer zu stop­pen, statt­des­sen aber legi­ti­me Mate­ria­li­en unzu­läs­sig zen­sie­ren (sei es auf­grund von Bos­heit, Inkom­pe­tenz oder Schlam­pe­rei), wird kein Geld in die Taschen der Künst­ler bringen.

Das heißt nicht, dass die­se (zumin­dest für eine Wei­le) nicht das Gleich­ge­wicht zu den Medi­en­un­ter­neh­men beein­flus­sen wer­den. Weil Fil­ter immer min­des­tens eini­ge Zeit aus­fal­len wer­den, und weil Arti­kel 13 Unter­neh­men nicht von der Haf­tung befreit, wenn dies geschieht, muss Big Tech zu einer Art Über­ein­kunft mit den größ­ten Medi­en­un­ter­neh­men kom­men – »Du kommst aus dem Gefäng­nis frei«-Karten, zusam­men mit direk­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­len, die Medi­en­un­ter­neh­men ver­wen­den kön­nen, um ihr eige­nes Mate­ri­al zu ent­fer­nen, wenn es fälsch­li­cher­wei­se durch einen Fil­ter blo­ckiert wird. (Es ist erstaun­lich, wie oft ein Teil eines gro­ßen Medi­en­kon­zerns sei­ne eige­nen Inhal­te sperrt, die von einem ande­ren Teil des­sel­ben Rie­sen­kon­zerns hoch­ge­la­den wurden.)

Aber es ist ziem­lich naiv sich vor­zu­stel­len, dass der Geld­trans­fer von Big Tech zu Big Con­tent Künst­ler berei­chern wird. Da es sich klei­ne­re euro­päi­sche Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men nicht leis­ten kön­nen, Arti­kel 13 ein­zu­hal­ten, wer­den Künst­ler kei­ne ande­re Wahl haben, als sich bei den gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­men anzu­mel­den, auch wenn ihnen der ange­bo­te­ne Deal nicht gefällt.

Klei­ne­re Unter­neh­men spie­len heu­te eine wich­ti­ge Rol­le im Tech­no­lo­gie-Öko­sys­tem der EU. Es gibt natio­na­le Alter­na­ti­ven ähn­lich wie Insta­gram, Goog­le und Face­book, die die US Big Tech in ihren Her­kunfts­län­dern über­tref­fen. Die­se wer­den den Kon­takt mit Arti­kel 13 nicht über­le­ben. Die win­zi­gen Aus­nah­men von Arti­kel 13 für klei­ne­re Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men waren ohne­hin nur Maku­la­tur, und die neu­es­te Ver­si­on von Arti­kel 13 macht die­se Aus­nah­men nutz­los.

Klei­ne­re Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men wer­den auch nicht in der Lage sein, die unver­meid­li­che Flut von Ansprü­chen von Copy­right-Trol­len und klein­ka­rier­ten Betrü­gern zu bewäl­ti­gen, die eine sich bie­ten­de Gele­gen­heit wittern.

Klei­ne­re Medi­en­un­ter­neh­men – oft von unab­hän­gi­gen Künst­lern geführt, um ihre eige­nen Krea­tio­nen oder die eini­ger weni­ger Freun­de zu ver­mark­ten – wer­den eben­falls kei­nen Platz am Tisch mit Big Tech fin­den und die­se klei­nen Anbie­ter müs­sen sich aus­schließ­lich dar­auf kon­zen­trie­ren, die Medi­en­rie­sen davon abzu­hal­ten, die Bestim­mun­gen von Arti­kel 13 zu nut­zen, um sie ganz aus dem Geschäft zu drängen.

In der Zwi­schen­zeit wer­den »Fil­ter für alles« eine Gold­gru­be für Betrü­ger und Gau­ner sein, die Künst­ler aus­nut­zen. Arti­kel 13 wird die­se Sys­te­me zwin­gen, sich auf der Sei­te der Über­blo­ckie­rung poten­zi­el­ler Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen zu irren, und das ist ein Glücks­fall für Erpres­ser, die gefälsch­te Urhe­ber­rechts­an­sprü­che nut­zen kön­nen, um die Feeds von Künst­lern abzu­schal­ten und Geld zu ver­lan­gen, um die Ansprü­che auf­zu­he­ben. Theo­re­tisch kön­nen auf die­se Wei­se schi­ka­nier­te Künst­ler ver­su­chen, die Platt­for­men dazu zu brin­gen, den Betrug zu erken­nen, aber ohne den Schutz eines gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­mens mit sei­nen Rück­ka­nä­len in die gro­ßen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men müs­sen sich die­se Künst­ler hin­ter Mil­lio­nen ande­rer Men­schen anstel­len, die zu Unrecht gefil­tert wur­den, um ihren Fall zu vertreten.

Wenn du jetzt schon denkst, dass Big Tech schlecht ist…

Kurz­fris­tig kippt Arti­kel 13 das Spiel­feld in Rich­tung Medi­en­un­ter­neh­men, aber die­ser Vor­teil wird schnell dahin sein.

Ohne die Not­wen­dig­keit, auf­stre­ben­de Kon­kur­ren­ten in Euro­pa zu kau­fen oder zu ver­nich­ten, wer­den die ame­ri­ka­ni­schen Tech­no­lo­gie­rie­sen nur grö­ßer und schwie­ri­ger zu zäh­men sein. Selbst die aggres­si­ve Kar­tell­ar­beit der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on wird wenig zur För­de­rung des Wett­be­werbs bei­tra­gen, wenn der Wett­be­werb gegen Big Tech im Rah­men der Geschäfts­tä­tig­keit Hun­der­te von Mil­lio­nen Euro für die Ein­hal­tung des Urhe­ber­rechts erfor­dert – Kos­ten, die Big Tech wäh­rend des Wachs­tums nie zu tra­gen hat­te, und die die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­nich­tet hät­ten, bevor sie wach­sen konnten.

Zehn Jah­re nach der Ver­ab­schie­dung von Arti­kel 13 wird Big Tech grö­ßer denn je und noch ent­schei­den­der für den Betrieb von Medi­en­un­ter­neh­men sein. Die Big Tech-Unter­neh­men wer­den die­se Macht nicht als eine öffent­li­che Treu­hand­ge­sell­schaft behan­deln, die für alle gerecht ver­wal­tet wird: Sie wer­den sie als einen wirt­schaft­li­chen Vor­teil behan­deln, der auf jede erdenk­li­che Wei­se genutzt wer­den kann. Wenn der Tag kommt, an dem die FIFA, Uni­ver­sal oder Sky die Techrie­sen Goog­le, Face­book oder Apple viel mehr benö­ti­gen als umge­kehrt, wer­den die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men aus­pres­sen, aus­pres­sen und auspressen.

Dies wird natür­lich dem Ergeb­nis der Medi­en­un­ter­neh­men scha­den. Aber weißt du, wem es noch scha­den wird?

Künst­lern.

Denn Medi­en­rie­sen, wie ande­re Unter­neh­men, die einen Käu­fer­markt für ihre Roh­stof­fe – also Kunst und ande­re krea­ti­ve Arbei­ten – haben, tei­len ihre Ein­nah­men nicht mit ihren Lie­fe­ran­ten, aber sie erwar­ten von ihren Lie­fe­ran­ten unbe­dingt, dass sie ihre Ver­lus­te mittragen.

Wenn Medi­en­un­ter­neh­men ver­hun­gern, neh­men sie Künst­ler mit. Wenn Künst­ler kei­ne ande­re Wahl haben, wer­den sie von den Medi­en­un­ter­neh­men noch stär­ker ausgepresst.

Was ist zu tun?

Weder Medi­en­rie­sen noch Tech­no­lo­gie­rie­sen haben die Inter­es­sen von Künst­lern im Blick.

Bei­de Arten von Unter­neh­men sind voll von Men­schen, die sich um Künst­ler küm­mern, aber insti­tu­tio­nell han­deln sie für ihre Aktio­nä­re, und jeder Cent, den sie einem Künst­ler geben, ist ein Cent, den sie nicht an die­se Inves­to­ren zurück­ge­ben können.

Eine wich­ti­ge Kon­trol­le die­ser Dyna­mik ist der Wett­be­werb. Den Kar­tell­be­hör­den ste­hen vie­le Instru­men­te zur Ver­fü­gung, die seit mehr als einer Genera­ti­on weit­ge­hend unge­nutzt sind. Unter­neh­men wur­de erlaubt durch Fusio­nen oder durch die Über­nah­me auf­kom­men­der Wett­be­wer­ber zu wach­sen, so dass Künst­ler weni­ger Medi­en­un­ter­neh­men und weni­ger Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men als Ansprech­part­ner haben, was bedeu­tet, dass die­se Unter­neh­men Künst­ler noch enger in den Wür­ge­griff neh­men und ihnen noch weni­ger Geld für ihre Arbeit geben kön­nen. Kar­tell­äm­ter könn­ten das verhindern.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Mecha­nis­mus könn­te eine ech­te Urhe­ber­rechts­re­form sein, wie die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des bestehen­den Rechts­rah­mens für das Urhe­ber­recht oder die För­de­rung neu­er Sys­te­me zur Auf­tei­lung der Ein­nah­men, wie frei­wil­li­ge Rah­men­li­zen­zen, die es Künst­lern ermög­li­chen könn­ten, sich für einen Pool von Urhe­ber­rech­ten gegen Lizenz­ge­büh­ren zu entscheiden.

Ein sol­ches Sys­tem muss dar­auf aus­ge­rich­tet sein, his­to­ri­sche For­men der Kor­rup­ti­on zu bekämp­fen, wie z.B. Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten, die Lizenz­zah­lun­gen unge­recht­fer­tigt ver­tei­len, oder Medi­en­un­ter­neh­men, die die­se bean­spru­chen. Das wäre die Art von zukunfts­si­che­rer Reform, die die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie hät­te beschrei­ten kön­nen, bevor sie von den Inter­es­sen­ver­tre­tern in Beschlag genom­men wurde.

Ohne die­se Richt­li­ni­en wer­den wir am Ende die Medi­en­un­ter­neh­men berei­chern, aber nicht die Künst­ler, deren Wer­ke sie ver­kau­fen. Auf einem unfai­ren Markt­seg­ment ein­fach mehr Urhe­ber­rech­te an Ver­wer­ter zu ver­ge­ben, ist wie einem gemobb­ten Kind zusätz­li­ches Essens­geld zu geben: Die Bul­lies neh­men sich das zusätz­li­che Geld auch noch, und das Kind wird wei­ter­hin hung­rig sein.

Künst­ler soll­ten auf der Sei­te des frei­en Aus­tauschs stehen.
Es ist ein­fach, sich auf Medi­en und Kunst zu kon­zen­trie­ren, wenn man an Arti­kel 13 denkt, aber dort wird des­sen pri­mä­re Wir­kung nicht zu sehen sein.

Die Platt­for­men, auf die sich Arti­kel 13 rich­tet, sind nicht in ers­ter Linie Unter­hal­tungs­me­di­en: Sie wer­den für alles genutzt, von der Roman­tik bis zum Fami­li­en­le­ben, von der Beschäf­ti­gung bis zur Unter­hal­tung, von Gesund­heit bis Frei­zeit, von Poli­tik und Staats­bür­ger­schaft und mehr.

Urhe­ber­rechts­fil­ter wer­den sich auf alle die­se Akti­vi­tä­ten aus­wir­ken, da sie alle mit den glei­chen Pro­ble­men wie Fal­se-Posi­ti­ves, Zen­sur, Betrug und mehr kon­fron­tiert sein werden.

Die Kunst hat sich schon immer für die freie Mei­nungs­äu­ße­rung für alle ein­ge­setzt, nicht nur für Künst­ler. Big Tech und Big Media üben bereits eine enor­me Kon­trol­le über unser öffent­li­ches und gesell­schaft­li­ches Leben aus. Die­se Kon­trol­le noch­mals zu erhö­hen ist schlecht für uns alle, nicht nur für die­je­ni­gen von uns die Künst­ler sind.

Künst­ler und Publi­kum haben ein gemein­sa­mes Inter­es­se dar­an, das Leben von Künst­lern zu för­dern: Men­schen kau­fen kei­ne Bücher, Musik oder Fil­me, weil sie Medi­en­un­ter­neh­men unter­stüt­zen wol­len, sie tun es, um Krea­ti­ve zu unter­stüt­zen. Wie immer ist für Künst­ler die rich­ti­ge Sei­te, auf der sie sein kön­nen, die Sei­te des Publi­kums: die Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung, ohne unter­neh­me­ri­sche Tor­wäch­ter jeg­li­cher Art.

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Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Ände­run­gen von mir (ja, ich weiß, dass eini­ge For­mu­lie­run­gen bes­ser sein könn­ten, ich habe bereits diver­se üble Pat­zer von DeepL ent­fernt, aber hier geht es mei­ner Ansicht nach mehr um die Sache als um per­fek­te Form)

Die europäische Linksteuer wird Open Access und Creative Commons News töten

Die europäische Linksteuer wird Open Access und Creative Commons News töten

Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on (EFF). Er steht unter CC-BY-Lizenz.

 

Den gan­zen Monat über tagt der »Tri­log« der Euro­päi­schen Uni­on hin­ter ver­schlos­se­nen Türen, um den end­gül­ti­gen Wort­laut der neu­en Urhe­ber­rechts­richt­li­nie aus­zu­ar­bei­ten, einer einst unum­strit­te­nen Ver­ord­nung, die zu einer hef­tig umstrit­te­nen Ange­le­gen­heit wur­de, als in letz­ter Minu­te eine Rei­he extre­mis­ti­scher Vor­schlä­ge zum Urhe­ber­recht hin­zu­ge­fügt und ange­nom­men wurden.

Einer die­ser Vor­schlä­ge ist Arti­kel 11, die »Link-Steu­er«, die eine aus­ge­han­del­te, bezahl­te Lizenz für Links erfor­dert, die »Aus­zü­ge« von Nach­rich­ten ent­hal­ten. Die Richt­li­nie ist äußerst vage, was einen »Link« oder eine »Nach­rich­ten­sto­ry« defi­niert, und impli­ziert, dass ein »Aus­zug« aus mehr als einem ein­zi­gen Wort aus einer Nach­rich­ten­sto­ry besteht (vie­le URLs ent­hal­ten mehr als ein ein­zi­ges Wort aus der Schlagzeile).

Arti­kel 11 ist so schlecht for­mu­liert, dass es schwie­rig ist, her­aus­zu­fin­den, was er ver­bie­tet und was er erlaubt (des­halb haben wir an die Tri­log-Unter­händ­ler geschrie­ben, um sie zu bit­ten, die wich­tigs­ten Punk­te zu klä­ren). Was zu erken­nen ist, ist zutiefst beunruhigend.

Eine der »Erwä­gungs­grün­de« der Richt­li­nie ist Erwä­gungs­grund 32:

»(32) Der orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Bei­trag der Ver­la­ge zur Erstel­lung von Pres­se­pu­bli­ka­tio­nen muss aner­kannt und wei­ter geför­dert wer­den, um die Nach­hal­tig­keit der Ver­lags­bran­che und damit die Ver­füg­bar­keit zuver­läs­si­ger Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Daher ist es not­wen­dig, dass die Mit­glied­staa­ten auf Uni­ons­ebe­ne einen Rechts­schutz für Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen in der Uni­on für digi­ta­le Zwe­cke vor­se­hen. Die­ser Schutz soll­te wirk­sam gewähr­leis­tet wer­den, indem im Uni­ons­recht urhe­ber­recht­lich geschütz­te Rech­te für die Ver­viel­fäl­ti­gung und öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen im Zusam­men­hang mit der digi­ta­len Nut­zung ein­ge­führt wer­den, um eine ange­mes­se­ne und ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für die­se Ver­wen­dun­gen zu erhal­ten. Pri­va­te Nut­zun­gen soll­ten von die­sem Hin­weis aus­ge­nom­men wer­den. Dar­über hin­aus soll­te die Auf­nah­me in eine Such­ma­schi­ne nicht als fai­re und antei­li­ge Ver­gü­tung ange­se­hen wer­den.« (Her­vor­he­bung hinzugefügt)

Sobald Sie sich hier durch das Euro­kra­tisch gear­bei­tet haben haben erken­nen Sie, dass Erwä­gung 32 vor­schlägt, dass (1) jeder, der mit den Nach­rich­ten ver­lin­ken möch­te, eine sepa­ra­te, kom­mer­zi­el­le Lizenz haben muss; und (2) Nach­rich­ten­un­ter­neh­men nicht auf die­ses Recht ver­zich­ten kön­nen, noch nicht ein­mal durch Crea­ti­ve Com­mons-Lizen­zen und ande­re Tools zur Ertei­lung einer pau­scha­len Genehmigung.

Vie­le Nach­rich­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen ermög­li­chen es jedem, auf ihre Arbeit zu ver­lin­ken, dar­un­ter eini­ge der welt­weit füh­ren­den News­ga­the­rer: Pro­Pu­bli­ca (»Die Mis­si­on von Pro­Pu­bli­ca ist es, dass unser Jour­na­lis­mus Wir­kung zeigt, d.h. die Reform vor­an­treibt«), Glo­bal Voices (eine füh­ren­de Quel­le für glo­ba­le Nach­rich­ten, die von Repor­tern vor Ort auf dem gan­zen Pla­ne­ten ver­fasst wur­den) und vie­le ande­re. Die­se Crea­ti­ve Com­mons Nach­rich­ten­agen­tu­ren ver­las­sen sich oft auf öffent­li­che Spen­den, um ihre aus­ge­zeich­ne­te, tie­fe und inves­ti­ga­ti­ve Arbeit zu leis­ten. Die kos­ten­lo­se Wie­der­ver­wen­dung ist ein wich­ti­ger Weg, um ihre Spen­der davon zu über­zeu­gen, die­se Finan­zie­rung fort­zu­set­zen. Ohne Crea­ti­ve Com­mons kön­nen eini­ge die­ser Nach­rich­ten­an­bie­ter ein­fach auf­hö­ren zu existieren.

Abge­se­hen von den Quel­len tra­di­tio­nel­ler Nach­rich­ten stellt ein stän­dig wach­sen­der Teil der wis­sen­schaft­li­chen Publi­ka­ti­ons­welt (wie die füh­ren­de Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on Coch­ra­ne) einen Teil oder das gesam­te Werk im Sin­ne von »Open Access« zur frei­en Wie­der­ver­wen­dung zur Ver­fü­gung – die Idee dahin­ter ist, dass Wis­sen­schaft und For­schung davon pro­fi­tie­ren, wenn wis­sen­schaft­li­che Wer­ke so frei wie mög­lich ver­brei­tet werden.

Das Her­um­tram­peln auf Crea­ti­ve Com­mons und Open Access in Arti­kel 11 ist kein Zufall: Bevor die Link­s­teu­er auf EU-Ebe­ne erschien, hat­ten eini­ge EU-Län­der ihre eige­nen natio­na­len Ver­sio­nen aus­pro­biert. Als Deutsch­land es ver­such­te, gewähr­ten die gro­ßen Zei­tun­gen Goog­le ein­fach eine kos­ten­lo­se Lizenz zur Nut­zung ihrer Wer­ke, weil sie es sich nicht leis­ten konn­ten, vom Such­rie­sen boy­kot­tiert zu wer­den. Als Spa­ni­en sei­ne eige­ne Link-Steu­er ver­ab­schie­de­te, ver­such­te die Regie­rung zu ver­hin­dern, dass Zei­tun­gen den glei­chen Weg ein­schla­gen, indem sie alle Nach­rich­ten zwang, ein eige­nes, unver­zicht­ba­res Han­dels­recht zu haben. Spa­ni­sche Ver­la­ge ver­lo­ren prompt 14% ihres Traf­fics und 10.000.000.000 €/Jahr.

All dies ist ein guter Grund, Arti­kel 11 ganz auf­zu­ge­ben. Die Idee, dass Schöp­fer »geschützt« wer­den kön­nen, indem man ihnen ver­bie­tet, ihre Wer­ke zu tei­len, ist per­vers. Wenn das Urhe­ber­recht die Inter­es­sen der Urhe­ber schüt­zen soll, soll­te es alle Inter­es­sen schüt­zen, ein­schließ­lich der Inter­es­sen von Men­schen, die wol­len, dass ihre Mate­ria­li­en so weit wie mög­lich ver­brei­tet werden.

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Über­set­zung bear­bei­tet durch Ste­fan Holzhauer

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Disclaimer: In Zukunft mehr Netzthemen

Disclaimer: In Zukunft mehr Netzthemen

Manch einer mag es viel­leicht schon begrif­fen haben: ich bin stock­sauer über die Idio­ti­en, die skru­pel- und/oder ahnungs­lo­se Poli­ti­ker vor­ges­tern im EU-Par­la­ment beschlos­sen haben und die unab­seh­ba­re Aus­wir­kun­gen auf das Inter­net und des­sen Nut­zung für uns alle haben wer­den (sie­he der soeben ver­öf­fent­lich­te Text von Cory Doc­to­row). Und nur um das halt­lo­se Mimi­mi eini­ger frei dre­hen­der, bür­ger­feind­li­cher Wirt­schafts­un­ter­neh­men zu befrie­di­gen wird das freie Inter­net geop­fert, es wer­den freie Inhal­te ver­schwin­den, es wird durch Zen­sur­fil­ter zu mas­si­vem Over­blo­cking kom­men und man darf kei­ne Fotos von öffent­li­chen Orten mehr pos­ten, sobald die Gefahr besteht, dass irgend­ein urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Mate­ri­al als Bei­werk dar­auf zu sehen ist. Ja, im Ernst, das ist so. Gegen all das ist die DSGVO ein Kindergeburtstag!

Ich habe frü­her bereits immer wie­der mal zu Netz­the­men geschrie­ben, wenn es not­wen­dig war.

Es ist jetzt wie­der not­wen­dig. Es ist sogar drin­gend notwendig.

Ich wer­de euch hier auf Phan­ta­News in Zukunft also abseits des eigent­li­chen The­mas Phan­tas­tik wie­der ver­mehrt mit Netz­the­men auf den Wecker gehen, und das so lan­ge, bis ihr die Kon­se­quen­zen des­sen ver­steht, was da gera­de pas­siert und dann euer Wahl­ver­hal­ten ent­spre­chend anpasst. Und viel­leicht auch der­ma­ßen viel Druck auf die Ver­ant­wort­li­chen aus­übt, dass die auf­grund der Pro­tes­te ihre Ent­schei­dung über­den­ken. Axel Voss (CDU), du hast noch lan­ge nicht gewonnen!

Der Kampf hat gera­de erst begonnen.

Wer sich infor­mie­ren will kann das bei­spiels­wei­se bei der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on tun. Dort schreibt Cory Doc­to­row: Today, Euro­pe Lost The Inter­net. Now, We Fight Back.

We suf­fe­red a crus­hing set­back today, but it does­n’t chan­ge the mis­si­on. To fight, and fight, and fight, to keep the Inter­net open and free and fair, to pre­ser­ve it as a place whe­re we can orga­ni­se to fight the other fights that mat­ter, about ine­qua­li­ty and anti­trust, race and gen­der, speech and demo­cra­tic legitimacy.

Ich wer­de der EFF jetzt Geld spen­den, das kann man auf der Sei­te der Orga­ni­sa­ti­on tun.

Doctorow und Stross: THE RAPTURE OF THE NERDS

Wenn ich ohne­hin schon an der Tas­ta­tur sit­ze, kann ich auch gleich noch einen Arti­kel schrei­ben. Und der hat es in sich. Die bei­den Nerd-Iko­nen und SF-Autoren Charles Stross und Cory Doc­to­row haben sich zusam­men getan, um gemein­sam einen Roman zu ver­fas­sen. Und wie man es bei einer Kol­la­bo­ra­ti­on sol­cher Kory­phä­en erwar­ten kann, ist der inhalt­lich … ungewöhnlich!

Wel­co­me to the frac­tu­red future, at the dusk of the twen­ty-first century.

Earth has a popu­la­ti­on of rough­ly a bil­li­on homi­nids. For the most part, they are hap­py with their lot, living in a pre­ser­ve at the bot­tom of a gra­vi­ty well. Tho­se who are unhap­py have emi­gra­ted, joi­ning one or ano­t­her of the swar­ming dens­ethin­ker cla­des that fog the inner solar sys­tem with a dust of mole­cu­lar machine­ry so thick that it obscu­res the sun.

The splin­te­ry met­acon­scious­ness of the solar-sys­tem has lar­ge­ly sworn off its pre-post-human cou­sins dirts­ide, but its minds some­ti­mes wander…and when that hap­pens, it casual­ly spams Earth’s net­works with plans for cata­clys­mi­cal­ly dis­rup­ti­ve tech­no­lo­gies that emul­si­fy who­le indus­tries, cul­tures, and spi­ri­tu­al sys­tems. A sane spe­ci­es would igno­re the­se get-evol­ved-quick sche­mes, but there’s always someo­ne who’ll take a bite from the for­bid­den apple.

So until the over­minds bore of stir­ring Earth’s ant­hill, there’s Tech Jury Ser­vice: ran­dom humans, selec­ted arbi­tra­ri­ly, char­ged with asses­sing dozens of new inven­ti­ons and ruling on whe­ther to let them loo­se. Young Huw, a tech­no­pho­bic, mis­an­thro­pic Welsh­man, has been selec­ted for the latest jury, a task he does his best to per­form des­pi­te an itchy tech­no­vi­rus, the apa­thy of the pro­le­ta­ri­at, and a cou­p­le of tru­ly awful moments on bathroom floors.

RAPTURE OF THE NERDS erscheint am nächs­ten Diens­tag, also dem 4. Sep­tem­ber 2012, bei Tor Books als Hard­co­ver, der Preis beträgt 17,95 Euro, für die Kind­le-Ver­si­on muss man 14,62 Euro hin­blät­tern. Natür­lich in eng­lisch, auf eine deut­sche Aus­ga­be wird man – wie immer – wahr­schein­lich noch etwas war­ten müssen.

Creative Commons License

Cover RAPTURE OF THE NERDS Copy­right Tor Books

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Cory Doctorow liest in München – Livestream bei Phantanews!

Heu­te abend um 19:00 Uhr liest der Autor, Urhe­ber­rechts­spe­zia­list und Netz­ak­ti­vist Cory Doc­to­row (von dem ich ein gro­ßer Anhän­ger bin) im Rah­men einer Ver­an­stal­tung von Lovely­books in  Mün­chen aus sei­nem MMO-Gold­far­mer-Roman FOR THE WIN. In Zusam­men­ar­beit mit dem Ver­an­stal­ter prä­sen­tiert Phan­ta­News an die­ser Stel­le den Livestream.

Mehr dazu fin­det sich auch auf der Sei­te zur Lesung bei Lovely­books. Man hat nach der Lesung die Mög­lich­keit, Cory via Twit­ter und Face­book Fra­gen zu stel­len, auf Twit­ter nutzt man dazu den Hash­tag #lbli­ve.

Die­ser Bei­trag wird heu­te ein Sti­cky blei­ben, also als ers­ter Arti­kel auf der Sei­te ver­wei­len, damit man das Event nicht ver­passt. :o)

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Cory Doc­to­row auf LovelyBooks.de

 

Cory Doctorow liest am 9. November in München – Livestream!

Wer mei­ne Sei­te schon län­ger ver­folgt, der weiß, dass ich ein Anhän­ger des Autors, Netz­ak­ti­vis­ten, Blog­gers und Urhe­ber­rechts­re­for­mers Cory Doc­to­row bin. Doc­to­row ver­steht es nicht nur, Bücher zu ver­fas­sen, die über­aus span­nend Netz- und ver­wand­te The­men sowie Bür­ger- und Men­schen­rech­te the­ma­ti­sie­ren, er enga­giert sich auch für ein frei­es Netz und gegen die Über­macht der Rechteverwerter.

Der Autor stellt alle sei­ne Roma­ne auch kos­ten­los auf sei­ner Web­sei­te craphound.com in ver­schie­de­nen For­ma­ten zum Down­load zur Ver­fü­gung. War­um er das macht? Weil er dadurch bekann­ter wird und mehr gedruck­te Exem­pla­re absetzt. Eine Erläu­te­rung Doc­to­rows zu dem The­ma hat­te ich über­setzt. Zudem schreibt er Kolum­nen für den Guar­di­an und ande­re renom­mier­te Online­pro­jek­te und ist Mit­grün­der des »Nerd-Blogs« Boing Boing.

Mein Lieb­lings­buch von Cory ist der Roman LITTLE BROTHER (Link zum kos­ten­lo­sen Down­load, Link zu Ama­zon), der sich mit einem Atten­tat in den USA befasst und wie dar­auf­hin eine Home­land Secu­ri­ty-Maschi­ne­rie anläuft und ein Gebiet der Ver­ei­nig­ten Staa­ten qua­si in einen Poli­zei­staat ver­wan­delt. Ein lei­der zu rea­lis­tisch anmu­ten­des Sze­na­rio. Wei­ter wird berich­tet, wie Jugend­li­che mit dne tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten des Inter­net dage­gen vor­ge­hen. Das ist alles über­aus span­nend geschrie­ben, aber den­noch mit auch für Lai­en ver­ständ­li­chen Erklä­run­gen der ver­wen­de­ten Tech­no­lo­gien angereichert.
Ich hat­te zuerst das kos­ten­lo­se Buch in Rekord­zeit gele­sen und dar­auf­hin mir sofort eine Print­ver­si­on gekauft. Zudem habe ich LITTLE BROTHER bereits mehr­fach an Freun­de ver­schenkt. Das vom Autor gewünsch­te Ziel durch die Abga­be kos­ten­lo­ser eBooks wur­de also auch in mei­nem Fall erreicht.

In Zusam­men­ar­beit mit Lovely­books prä­sen­tie­ren wir auf Phan­ta­News eine Lesung von Cory Doc­to­row, die am 9. Novem­ber in Mün­chen statt­fin­den wird und wäh­rend der er aus sei­nem hier­zu­lan­de bei Hey­ne erschie­ne­nen Roman FOR THE WIN (Link zum Down­load, Link zu Ama­zon) vor­tra­gen wird. FOR THE WIN beschäf­tigt sich mit jugend­li­chen Gold­far­mern in MMORPGs und wie sie die Mög­lich­kei­ten des Net­zes nut­zen, um sich zu orga­ni­sie­ren und gegen ihre mise­ra­blen Arbeits­be­din­gun­gen aufzulehnen.

Die Lesung wird als Live­stream hier bei Phan­ta­news zu sehen sein. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur tech­ni­schen Durch­füh­rung fol­gen, ich den­ke aber, ich wer­de eine Sei­te dafür anlegen.

Direkt nach der Lesung hat man die Mög­lich­keit, Cory via Face­book und Twit­ter (Hash­tag: #lbli­ve) Fra­gen zu stel­len, die dann eben­falls live beant­wor­tet werden.

Creative Commons License

Bild: von Jona­than Worth, aus der Wikipedia 

Cory Doctorow – Every Pirate Wants to Be an Admiral: why less copyright gets you more culture

Cory Doc­to­row zu Copy­right, Urhe­ber­rech­ten und Web. Der Mann ist ein­fach ein Held!

Der Inhalt ist nicht verfügbar.
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Quel­le: guardian.co.uk

Heute erscheint: FOR THE WIN von Cory Doctorow

For The Win

FOR THE WIN ist der aktu­el­le Roman des Sci­ence-Fic­tion-Schrift­stel­lers und Netz­ak­ti­vis­ten Cory Doc­to­row, der bereits mit Wer­ken wie DOWN AND OUT IN THE MAGIC KINGDOM, MAKERS oder ins­be­son­de­re LITTLE BROTHER eini­gen Erfolg auf­wei­sen konnte.

Das Beson­de­re an sei­nen­Ro­ma­nen: zwar kann man sie in einer her­kömm­li­chen Druck­form gou­tie­ren, eben­so bie­tet er sie aber auf sei­ner Web­sei­te zum kos­ten­lo­sen Down­load in ver­schie­de­nen eBook- und Text­for­ma­ten an.

FOR THE WIN ist eine span­nen­de Geschich­te über Kin­der und Jugend­li­che rund um die Welt, die als »Gold­far­mer« arbei­ten. Gold­far­mer sind Per­so­nen, die in Online­spie­len wie WORLD OF WARCRAFT sich wie­der­ho­len­de Auf­ga­ben durch­füh­ren, um vir­tu­el­le Reich­tü­mer anzu­sam­meln, die man dann gegen har­tes – und vor allem ech­tes – Geld an Spie­ler ver­kau­fen kann, die sich das aus Faul­heit oder Man­gel an Geduld im Spiel nicht selbst erar­bei­ten wol­len. Die (oft wie Skla­ven aus­ge­nutz­ten) Gold­far­mer nut­zen ver­netz­te Com­pu­ter­spie­le und ande­re ver­netz­te Sys­te­me, um eine welt­wei­te Han­dels­ver­ei­ni­gung zu grün­den, die ihnen dabei hel­fen soll, ihre Rech­te zu ver­tre­ten. Der Roman beschäf­tigt sich mit wie immer von Cory auf höchst unter­halt­sa­me Wei­se auf­ge­ar­bei­te­ten The­men wie Öko­no­mie, Welt­po­li­tik, die Arbei­ter­be­we­gung sowie Theo­rie und Pra­xis von Computerspielen.

Cory Doctorow

In den USA erscheint FOR THE WIN bei Tor Books, in Groß­bri­tan­ni­en bei Har­per Col­lins, Ran­dom House pro­du­zier­te eine unge­kürz­te Hör­buch-Ver­si­on, die man DRM-frei und ohne dass man sei­ne See­le ver­kau­fen muss, auf Corys Sei­te erwer­ben kann.

Und selbst­ver­ständ­lich gibt es auch die­sen Roman wie­der zum kos­ten­lo­sen Down­load auf sei­ner Sei­te craphound.com. Nicht­kom­mer­zi­el­le Ver­brei­tung und das Erstel­len abge­lei­te­ter Wer­ke sind unter CC-Lizenz erlaubt. Wer also eine Fan-Über­set­zung erstel­len möch­te: immer los, das ist von Cory Doc­to­row aus­drück­lich erwünscht! :o)

Bil­der: Cover FOR THE WIN, Copy­right 2010 Tor Books, bei Ama­zon kann man bis­lang lei­der nur die UK-Ver­si­on vor­be­stel­len. Bild Cory Doc­to­row Copy­right Cory Doctorow.

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Deutsches Hörbuch LITTLE BROTHER wird kostenlos unter CC-Lizenz abgegeben

Cover Little Brother Audiobook

Soeben auf Cory Doc­to­rows craphound.com gefun­den (und übersetzt):

Der Argon Ver­lag, Her­aus­ge­ber der deut­schen Hör­buch-Fas­sung von Cory Doc­to­rows Roman LITTLE BROTHER, hat genug von den »bemannt die Barrikaden«-Parolen in Sachen Hör­buch-Pira­te­rie. Sie haben eine qua­li­ta­tiv sehr hoch­wer­ti­ge gekürz­te Aus­ga­be in Auf­trag gege­ben, gele­sen wird die vom belieb­ten Spre­cher Oli­ver Rohr­beck (bekannt durch DIE DREI ??? oder als Stim­me von Ben Stil­ler). Die­se Fas­sung wird auf sechs CDs zum Preis von EUR 19,95 verkauft.

Fans der gekürz­ten Vari­an­te und auch alle ande­ren die an einer unge­kürz­ten Aus­ga­be inter­es­siert sind, haben die Mög­lich­keit, vor­ab eine belie­bi­ge Men­ge Geld zu bezah­len. Sobald eine Sum­me von EUR 9000,00 ein­ge­nom­men wur­de, wird die­se unge­kürz­te Fas­sung – eben­falls gele­sen von Rohr­beck – kos­ten­los ver­öf­fent­licht, ohne jeg­li­che DRM-Maß­nah­men und unter Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz (BY-NC-ND). Kom­men die 9000 Euro nicht zusam­men, wird das ein­ge­nom­me­ne Geld zurückgezahlt.

Was noch coo­ler ist: Schon jetzt koexis­tie­ren das Hör­buch und auch die Print­aus­ga­be glück­lich mit einer frei­en Fan-Über­set­zung des Romans von Chris­ti­an Wöhrl und einer eben­so frei­en Fan-Audio­book-Lesung von Fabi­an Neid­hardt. Die Fans kön­nen die­se Wer­ke kos­ten­los an ande­re Fans ver­brei­ten, wäh­rend Fir­men selbst­ver­ständ­lich trotz­dem in der Lage sind, kom­mer­zi­el­le Edi­tio­nen zu produzieren.

Cory besucht im Sep­tem­ber auf einer Tour durch Deutsch­land ver­schie­de­ne Städ­te und hat zum Aus­druck gebracht, dass er hofft, Chris­ti­an und Fabi­an zu tref­fen, um ihnen sei­nen Dank aus­zu­spre­chen. Außer­dem hofft er, dass die Fans der kos­ten­lo­sen Aus­ga­ben sei­ne coo­len deut­schen Her­aus­ge­ber für ihre offe­ne Ein­stel­lung gegen­über kos­ten­lo­sen und kos­ten­pflich­ti­gen Medi­en unterstützen.

Coo­le Sache, das. Die 9000 Euro soll­ten doch wohl kein Pro­blem dar­stel­len, oder? Details zu die­sem Pro­jekt mit sehr deut­li­chen Aus­sa­gen in Rich­tung von »Inter­net-Aus­dru­ckern« und dem »Estab­lish­ment« der eta­blier­ten Ver­le­ger fin­det man auf der Web­sei­te des Argon Ver­lags.

Update: Wie ich gera­de sehe, läuft die Sam­mel­ak­ti­on nur vom 26. April bis zum 16. Mai die­sen Jah­res. Das ist sehr wenig Zeit… Spread the word.

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»Das mit dem Copyright«

Cory Doctorow

Neu­er Bei­trag im Artikelportal:

Cory Doc­to­row ist ein kana­di­scher Sci­ence-Fic­tion-Schrift­stel­ler und Akti­vist in Sachen neue Medi­en, Inter­net, Copy­right-Libe­ra­li­sie­rung und Pri­vat­sphä­re. Am letz­ten Wochen­en­de habe ich sein Buch LITTLE BROTHER in Rekord­zeit gele­sen, nach­dem es mir von »fel­low neti­zens« bereits mehr­fach nach­drück­lich ans Herz gelegt wurde.

Das Beson­de­re an die­sem Buch: man kann es nicht nur über die ein­schlä­gi­gen Ver­triebs­ka­nä­le kau­fen, son­dern es auch ein­fach auf sei­ner Web­sei­te kos­ten­los in zahl­rei­chen For­ma­ten her­un­ter laden. Kos­ten­los. Ein­fach so. Legal. Unter einer Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz. Trotz die­ser Tat­sa­che ver­kau­fen sich sei­ne Bücher wie geschnit­ten Brot.

Wie kann das sein? Ins­be­son­de­re ange­sichts des Dau­er­ge­jam­mers gewis­ser Ver­le­ger und Ver­la­ge, wie böse kos­ten­lo­se Ange­bo­te sind – sei­en sie nun semi­le­gal oder legal – und dass bei­de den Markt zerstören…

Im Vor­wort zu LITTLE BROTHER befin­det sich der fol­gen­de Text, den ich aus dem Eng­li­schen über­setzt habe, um ihn hier zu ver­öf­fent­li­chen, was ich auf­grund der CC-Lizenz pro­blem­los tun darf, wenn ich den Namen des Autoren nen­ne, auf sei­ne Web­sei­te hin­wei­se und kein Geld damit verdiene.

Wei­ter­le­sen