Lobbylutscherei: eBooks vom Geoblocking-Verbot ausgenommen

Lobbylutscherei: eBooks vom Geoblocking-Verbot ausgenommen

Die Euro­päi­sche Uni­on arbei­tet bereits seit län­ge­rem an Ver­ord­nun­gen, die dafür sor­gen, dass es kein Geo­blo­cking von Kun­den mehr gibt. Damit könn­te man dann euro­pa­weit Gerä­te und Dienst­leis­tun­gen ein­kau­fen, ohne dass einem dabei Fil­ter in die Que­re kom­men, die einen basiert auf dem Land, aus dem man stammt, blo­ckie­ren. Man nennt die­sen Vor­gang Geoblocking.

Das soll ange­sichts der Rea­li­tä­ten in einer digi­ta­li­sier­ten, glo­ba­li­sier­ten Inter­net­welt abge­schafft wer­den, und das ist auch gut so, denn es ist nicht ein­zu­se­hen, war­um euro­päi­scher Bin­nen­markt oder Glo­ba­li­sie­rung immer nur Fir­men zugu­te kom­men sol­len, aber nicht Verbrauchern.

Doch dank mas­si­ver Lob­by­ar­beit unter ande­rem des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, sol­len eBooks expli­zit von der Geo­blo­cking-Ver­ein­ba­rung aus­ge­schlos­sen blei­ben. Einen sach­li­chen Grund dafür gibt es außer Pfrün­de­si­che­rung nicht, außer viel­leicht die Angst, dass die fos­si­le und längst über­flüs­sig gewor­de­ne Buch­preis­bin­dung auf­ge­weicht wer­den könnte.

Als Begrün­dung wird dabei unter ande­rem tat­säch­lich ange­bracht, dass

»auf­grund natür­li­cher Sprach­bar­rie­ren zwi­schen den Län­dern Ver­käu­fe über Gren­zen hin­aus ohne­hin gering blie­ben, und die not­wen­di­gen tech­ni­schen Inves­ti­tio­nen, um über Gren­zen hin­weg zu ver­kau­fen zu hoch wären«

… und dadurch klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men gezwun­gen wür­den, aus dem Ver­kauf von Büchern auszusteigen.

Das ist natür­lich dum­mes Geschwätz, denn die Pro­ble­me, über Gren­zen hin­weg Waren zu ver­kau­fen, hat jede Bran­che, nicht nur der Buch­han­del. Und wenn die grenz­über­grei­fen­den Ver­käu­fe tat­säch­lich nicht ins Gewicht fal­len, wäre das in mei­nen Augen sogar eher ein Grund dafür, euro­pa­wei­tes Ver­kau­fen von eBooks zu ermög­li­chen. Das mit den klei­nen Unter­neh­men ist Augen­wi­sche­rei und falsch, im Rah­men des grenz­über­grei­fenen Anbie­tens von Dienst­leis­tun­gen, das vor eini­gen Jah­ren ein­ge­führt wur­de, hat der Gesetz­ge­ber ohne­hin ver­ein­fach­te Mög­lich­kei­ten für klei­ne Anbie­ter geschaf­fen, um mit den gesetz­li­chen Vor­ga­ben bei­spiels­wei­se in Sachen Umsatz­steu­er zurecht zu kom­men (Stich­wort: One-Stop-Shop). Und wenn so ziem­lich jeder klei­ne Krau­ter das inzwi­schen kann, dann soll­ten es auch Buch­händ­ler auf die Ket­te bekom­men kön­nen. Aber die ver­schla­fen ja lie­ber auf ihrem sanf­ten Kis­sen namens Buch­preis­bin­dung wei­ter­hin die Digi­ta­li­sie­rung – und die­se Ein­fluss­nah­me auf EU-Ver­ord­nun­gen soll dafür sor­gen, dass sie auch nicht auf­wa­chen müssen.

Grund für die Ein­wir­kung auf die Poli­tik dürf­te in mei­nen Augen eher sein, dass nicht-deutsch­spra­chi­ge eBooks in Deutsch­land maß­los über­teu­ert sind, und in ande­ren Län­dern erheb­lich güns­ti­ger gekauft wer­den könn­ten, sogar zum Teil noch güns­ti­ger als hier­zu­lan­de ohne­hin bereits bei Amazon.

Dass die EU-Poli­tik vor der Buch­lob­by ein­ge­knickt ist, fin­de ich offen gesagt zum Kotzen.

p.s.: Mit der Hil­fe von VPNs kann man Geo­blo­cking mehr oder weni­ger legal umge­hen (mög­li­cher­wei­se unter­sa­gen die AGB des jewei­li­gen Anbie­ters das).

Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

Bundesgerichtshof: Keine VG Wort-Ausschüttung an Verlage

eBook-Paragraph

Der Autor Mar­tin Vogel kämpft sich seit eini­gen Jah­ren durch die Instan­zen. Grund: Die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Wort schüt­tet die Hälf­te sei­ner Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus. Vogel ist wie etli­che ande­re auch der Ansicht, dass die­ses Geld ein­zig und allein den Urhe­ber, also den Autoren zusteht. Und selbst wenn die­se Ansicht immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­de, wol­len Bör­sen­ver­ein, Ver­la­ge und VG Wort das bis zum bit­te­ren Ende durch­kämp­fen. Eigent­lich auch kein Wun­der, denn denen wür­de ein Hau­fen Geld ent­ge­hen, dass sie immer gern ein­ge­nom­men haben. Zu unrecht, wie jetzt erneut ein Gericht bestätigte.

Laut Bun­des­ge­richts­hof in Karls­ru­he ist die VG Wort nicht berech­tigt, pau­scha­le einen betrag in Höhe der Hälf­te ihrer Ein­nah­men an die Ver­la­ge aus­zu­schüt­ten. Die­ses Geld gehört den Urhe­bern und nur den Urhe­bern (Az.: I ZR 198/13).

Bran­che und Bör­sen­ver­ein hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren den Unter­gang des Abend­lan­des beschwo­ren, wenn sie das Geld nicht mehr erhal­ten wür­de. Auch die VG Wort hat­te sich nicht auf die Sei­te der Urhe­ber gestellt, son­dern sogar damit gedroht, die Zah­lun­gen bis zu einer Klä­rung einzustellen.

Mat­thias Ul­mer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins droh­te ganz unver­hoh­len damit:

Wird die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­sion hier nicht um­ge­hend tä­tig, wer­den Ver­lage ge­zwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in je­der Be­zie­hung an­zu­pas­sen, auch was die Au­to­ren­ver­gü­tung betrifft

Sprich: Wenn wir die Koh­le von der VG Wort nicht mehr bekom­men, zah­len wir den Autoren weni­ger (noch weni­ger!) und machen die Bücher teu­rer. So!

Oder kurz: Mimimi!

Denn mit die­sem erneu­ten Urteil zum The­ma haben nun sowohl der EuGH wie auch der BGH als Revi­si­ons­in­stanz ein­deu­ti­ges Recht gespro­chen: Die bis­he­ri­ge lang­jäh­ri­ge Prak­tik ist rechts­wid­rig, die Aus­schüt­tun­gen ste­hen ein­zig und allein den Autoren zu. Die Ansich­ten von Mar­tin Vogel waren von Anfang an kor­rekt, das ist nun erneut hoch­rich­ter­lich bestä­tigt wor­den. Da kön­nen Bör­sen­ver­ein und Bran­che noch so laut mau­len. Aber wie erwar­tet wird nun natür­lich medi­en­wirk­sam ein Ver­lags­ster­ben pro­phe­zeiht (kann ich lei­der nicht ver­lin­ken, Arti­kel hin­ter Paywall).

Mög­li­cher­wei­se ent­ste­hen dar­aus noch ande­re Kon­se­quen­zen: Autoren könn­ten auf die Idee kom­men, von den Ver­la­gen wider­recht­lich ein­ge­nom­me­ne Aus­schüt­tun­gen zurückzufordern.

Inter­es­san­te Aus­füh­run­gen zu dem The­ma auch immer wie­der bei Tom Hil­len­brand.

Der­zeit schweigt sich die Medi­en­land­schaft noch wei­test­ge­hend dazu aus. Das Bör­sen­blatt brach­te einen eher knapp zu nen­nen­den Arti­kel, ohne das sonst übli­che Ket­ten­ge­ras­sel (aus der Rich­tung hat­te es zuletzt sogar noch gehei­ßen, der Staats­sekt­är, der damals das Gesetz ver­fass­te »hät­te sich nur ver­schrie­ben«. Ulkig aber wahr. Man kann sich vor­stel­len, was die Rich­ter dazu gesagt haben). Sobald ich mehr Details zum Urteil ken­ne, ergän­ze ich Links.

Update (10:18 Uhr): Das Mimi­mi des Bör­sen­ver­eins ließ nicht lan­ge auf sich war­ten. Man droht nun damit, die Poli­tik ein­zu­schal­ten, um Geset­ze nach Gus­to der Bran­che zu ändern:

Jeder Außen­ste­hen­de und vor allem jeder Poli­ti­ker soll­te nach­voll­zie­hen kön­nen, dass hier im Urhe­ber­recht etwas voll­stän­dig aus dem Ruder gelau­fen ist

sagt Alex­an­der Ski­pis. Man möch­te jetzt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de prü­fen. Ja, schon doof, dass sich auch Ver­la­ge ans Urhe­ber­recht hal­ten müs­sen, was?

Update (10:50 Uhr): auch beim Buch­re­port darf Ski­pis sich produzieren:

Der Zustand, den wir jetzt haben, war nie der wah­re Wil­le des Gesetzgebers.

Inter­es­sant, dass man beim Bör­sen­ver­ein bes­ser als der Gesetz­ge­ber wis­sen möch­te, wie Geset­ze aus­zu­se­hen haben und dem Gesetz­ge­ber damit prak­tisch die Kom­pe­tenz abspricht. Sind Geset­ze nur dann gut, wenn sie einer Lob­by nut­zen und schlecht, wenn nicht? Wei­ter schreibt man im Buchreport:

Im Ver­lags­be­reich befürch­tet Ski­pis nun Insol­ven­zen: Den Ver­la­gen droh­ten Rück­zah­lun­gen in drei­stel­li­ger Mil­lio­nen­hö­he an die VG Wort, VG Bild-Kunst, GEMA und VG Musik­edi­ti­on. Damit wer­de eine gro­ße Zahl von Ver­la­gen mit­tel­fris­tig wegen der not­wen­di­gen Rück­stel­lun­gen und der aus­blei­ben­den Ein­nah­men von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wirt­schaft­lich nicht län­ger über­le­bens­fä­hig sein.

Was soll ich sagen? Wenn die Exis­tenz von Ver­la­gen aus­schließ­lich an unrecht­mä­ßi­gen Ein­nah­men hängt, ist offen­bar zum einen das Geschäfts­mo­dell falsch. Und zum ande­ren klingt es für mich bei­na­he mafi­ös, wenn man an den rechts­wid­ri­gen Prak­ti­ken unbe­dingt fest­hal­ten möch­te und dafür jetzt offen auf Mani­pu­la­ti­on von Poli­ti­kern setzt.

Update (11:20 Uhr): Lang­sam wer­den sie alle wach. Wärend FAZ, Deutsch­land­funk, Focus und Co. nur eine kur­ze Agen­tur­mel­dung kopie­ren, fin­det man beim »Neu­en Musik­ma­ga­zin« eine aus­führ­li­che­re Urteilsbegründung.

Börsenverein, Amazon, Hörbücher und das Bundeskartellamt

Börsenverein, Amazon, Hörbücher und das Bundeskartellamt

Audible Logo

Es ging in den ver­gan­ge­nen Tagen nicht nur durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald, da sich natür­lich auch die Tot­holz­me­di­en dar­auf gestürzt haben: Der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels hat durch­ge­boxt, dass sich das Bun­des­kar­tell­amt mit Apple, Audi­ble und Ama­zon befasst. Man beklagt, wie immer laut­hals, dass Ama­zon 90% der nicht­phy­si­schen Hör­bü­cher ver­kauft (eben auch via Apple, die durch Audi­ble belie­fert wer­den). Und dass des­we­gen alle ster­ben wer­den, vor allem der Buchhandel.

Da fra­ge ich mich natür­lich als Aller­ers­tes: In wel­cher Buch­hand­lung kann ich denn MP3s oder Streams von Hör­bü­chern kau­fen? (und kommt mir bit­te nicht damit, dass es auch CDs gibt, auf denen sich MP3s befinden)

Alex­an­der Ski­pis, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Bör­sen­ver­eins, sag­te:

Hör­buch­ver­la­ge brau­chen eine adäqua­te Mög­lich­keit, ihre Hör­bü­cher auch unab­hän­gig von Audi­ble ver­trei­ben zu kön­nen. Das ist in der der­zei­ti­gen Kon­stel­la­ti­on nicht möglich

Wenn wir mal ehr­lich sind, ist die Tat­sa­che, dass Ama­zon 90% der Hör­buch-Down­loads in Deutsch­land ver­tickt, nur eines: eine pein­li­che Bank­rott­erklä­rung der Bran­che. Die zeigt, dass die auch bei die­sem Medi­um die Ent­wick­lung und den Medi­en­wan­del aber sowas von voll­stän­dig im tiefs­ten Schlum­mer ver­passt hat.

Pikant ist dabei vor allem eins: Der deut­sche Able­ger von Audi­ble gehör­te zu nicht gerin­gen Tei­len Holtz­brink, Lueb­be und Ran­dom House (ali­as Ber­tels­mann), und die haben Ama­zon ihre Antei­le 2009 ver­kauft, ver­mut­lich mit Dol­lar­zei­chen in den Augen, und froh dar­über, die ver­meint­lich schwä­cheln­de Fir­ma los­zu­wer­den? Nein, denn bereits 2009 war Audi­ble einer der erfolg­reichs­ten Hör­buch-Anbie­ter in Deutsch­land (wenn nicht sogar der erfolg­reichs­te). Und der könn­te noch heu­te Holtz­brink, Lueb­be und Ran­dom House gehö­ren, wenn sie ihn nicht an … Moment mal, wer war das noch gleich? Ach ja! Ama­zon ver­tickt hätten.

Und gegen Ama­zon kommt man in Sachen Hör­buch natür­lich nur durch eine Beschwer­de beim Bun­des­kar­tell­amt an …

Merkt ihr selbst, oder?

Audi­ble-Logo Copy­right Amazon

Der Börsenverein findet Urheberrechte doof – mal wieder

Der Börsenverein findet Urheberrechte doof – mal wieder

eBook-Paragraph

Es gibt mal wie­der ein Urteil zum The­ma VG Wort-Abga­ben an Ver­la­ge statt an Urhe­ber (lies: Autoren). Das The­ma schwelt ja bereits seit etli­chen Jah­ren, und in allen Urtei­len der neue­ren Zeit, wur­de die Pra­xis, dass Ver­la­ge zur Hälf­te an den VG Wort-Aus­schüt­tun­gen betei­ligt wer­den, als min­des­tens pro­ble­ma­tisch ein­ge­schätzt. Wenn nicht sogar als unkor­rekt. Die Quint­essenz war: Das Geld steht den Autoren zu, nicht den Ver­la­gen. Dafür gibt es gesetz­li­che Grund­la­gen, die immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wurden.

Und immer wie­der beschwert sich der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels dar­über, dass das Urhe­ber­recht auch für ihn bzw. sei­ne Mit­glie­der gilt. Unver­schämt­heit aber auch.

Aktu­ell ent­schied sogar der EuGH ein­deu­tig, dass Ver­la­ge nur dann Geld von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten bekom­men dür­fen, wenn das nicht zu Lasr­ten der Urhe­ber geht. Dar­über berich­tet das Bör­sen­blatt. Uns selbst­ver­ständ­lich mault man sofort wie­der mal dar­über, dass Geset­ze auch für Mit­glie­der des Bör­sen­ver­eins gel­ten. Und for­dert auch noch, dass die Geset­zes­ofort nach ihren Wün­schen ange­passt wer­den müs­sen. Es fehlt eigent­lich nur noch das »mit dem Fuß aufstampfen«.

Was man sich ganz beson­ders auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen soll­te, ist fol­gen­der Satz von Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Börsenvereins:

Wird die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hier nicht umge­hend tätig, wer­den Ver­la­ge gezwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in jeder Bezie­hung anzu­pas­sen, auch was die Autoren­ver­gü­tung betrifft

Man fasst es nicht, was da ganz offen aus­ge­spro­chen wird. Schon jetzt las­sen die Publi­kums­ver­la­ge ihre Autoren am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern und zah­len nur lächer­lich gerin­ge Tan­tie­men. Und wenn die Ver­la­ge nun Geld nicht mehr bekom­men, das ihnen über­haupt nicht zusteht, zahlt man den Urhe­bern noch weni­ger? Da muss man erst­mal drauf kommen.

Darth Vader wäre stolz auf euch, »Bösen­ver­ein«.

p.s.: Die haben natür­lich eine Hei­den­angst davor, dass der Super­GAU ein­tritt und Gerich­te den Urhe­bern Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zubil­li­gen.

p.p.s.: Man kann auch mal lesen, was Tom Hil­len­brand dazu meint.

Börsenverein möchte Ankündigungen für Preisaktionen

Börsenverein möchte Ankündigungen für Preisaktionen

Bookseller

Dass man beim Bör­sen­ver­ein noch im 20., wenn nicht wenn nicht gefühlt oft gar im 19. Jahr­hun­dert ver­harrt, ist nichts Neu­es. Die­sen Ein­druck ver­stärkt weder ein­mal ein Bericht über die Ein­füh­rung der über­ar­bei­te­ten Ver­kehrs­ord­nung des Bör­sen­ver­eins. BöV-Jus­ti­zi­ar erläu­tert die in einem Inter­view auf der Online-Vari­an­te des Buch­re­ports.

Der eine abso­lu­te Knül­ler dabei ist: Preis­ak­tio­nen für eBooks sol­len künf­tig 28 Tage vor­her ange­kün­digt werden.

Da bleibt mir wie­der mal die Spu­cke weg. Statt selbst schnell zu wer­den, sol­len also statt­des­sen agi­le, moder­ne eBook-Her­aus­ge­ber gezwun­gen wer­den, das Schne­cken­tem­po der schläf­ri­gen rest­li­chen Bran­che zu über­neh­men? Das kann doch wirk­lich nicht wahr sein und erscheint in mei­nen Augen wie direkt einem Kaf­ka-Roman ent­sprun­gen – oder dem Dro­gen­rausch eines Bin­dungs­kle­ber­schnüff­lers. Und es beweis erneut, wie weit ab jeg­li­cher wirt­schaft­li­cher Rea­li­tä­ten der Bör­sen­ver­ein nicht zuletzt auf­grund der Buch­preis­bin­dung denkt.

Der Hin­weis auf »Wer­be­vor­lauf« ist beson­ders ulkig. Wo machen denn bei­spiels­wei­se Ama­zon oder Apple im vor­aus Wer­bung für null-Euro-Preis­ak­tio­nen? Im Spie­gel? In der Bild? Im Fach­blatt der Bestat­te­r­in­nung? Nir­gend­wo, ein­zig auf der eige­nen Web­sei­te- und das soll­ten die eBook-Ver­käu­fer abseits der Ama­zo­nen wohl auch hin­be­kom­men, oder?

Wei­ter sagt er:

Wenn E‑Books jede Woche einen ande­ren Preis haben, dann wird der Kun­de irgend­wann nicht mehr kau­fen, son­dern dar­auf war­ten, bis ein Titel noch güns­ti­ger zu haben ist. 

Äh, ja. Das ist bei ande­ren Waren­grup­pen auch so und völ­lig nor­mal. Wenn man etwas unbe­dingt haben will, dann kauft man es sofort. Wenn es nicht ganz so wich­tig ist, dann war­tet man halt auf einen güns­ti­ge­ren Preis, mache ich bei­spiels­wei­se bei Blu­eR­ays genau so. Das ist abseits eines Preis­bin­dungs­ge­set­zes völ­lig nor­mal. Auch das ist also kein nach­voll­zieh­ba­rer Grund für die Auf­nah­me eines sol­chen Pas­sus in die Verkehrsordnung.

Aber: Die­se Ver­kehrs­ord­nung ist kein Gesetz, es han­delt sich um eine »Emp­feh­lung«, oder im Juris­ten­deutsch »eine von juris­ti­schen Form­erfor­der­nis­sen frei­ge­stell­te Ver­ein­ba­rung«. Damit ist kein Self­pu­blis­her gezwun­gen, sich dar­an zu hal­ten. Übri­gens auch kein Ver­lag. Sogar aus der Bran­che selbst kommt Gegen­wind zu die­ser Idee, die wie­der ein­mal zeigt, wie rea­li­täts­fern Tei­le eben die­ser Bran­che sind.

Den­noch droht Sprang im Inter­view ganz unver­hoh­len, wenn er sagt:

Wir sind davon über­zeugt, dass das Gros der Ver­la­ge die­se Sicht­wei­se teilt und sich an die Vor­ga­be hal­ten wird. Even­tu­el­le Ver­stö­ße müss­ten wir im Ein­zel­fall prüfen.

Und: Der Bör­sen­ver­ein möch­te sich auch für Self­pu­blis­her öff­nen, das sind alte News. Den­noch soll­te man sich über­le­gen, was man tut, bevor man ein­tritt, viel­leicht inter­pre­tiert man die Ver­kehrs­ord­nung über­mor­gen als ver­pflich­tend, schreibt das in die Sat­zung, und ver­langt die Ein­hal­tung von allen Mit­glie­dern. Abwe­gig ist das mei­ner Mei­nung nach keinesfalls.

Abseits davon fin­det sich im Inter­view mit dem Jus­ti­zi­ar Sprang aber eine Aus­sa­ge zum The­ma Buch­preis­bin­dung auf Self­pu­blis­her-eBooks, die mich vor Ver­blüf­fung aus­gie­big die Augen rei­ben lässt, und die den ande­ren Knül­ler darstellt:

Nach Ansicht der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins fal­len E‑Books von Self­pu­blis­hern unter­halb einer preis­li­chen Baga­tell­gren­ze, die der­zeit unge­fähr bei 4 Euro liegt, als nicht ver­lags- bzw. buch­han­dels­ty­pi­sche Titel ohne­hin nicht in den Anwen­dungs­be­reich der Buch­preis­bin­dung. Die­se kön­nen in Aktio­nen des­halb vor­über­ge­hend sogar auf 0 Euro her­un­ter­ge­setzt wer­den. Bei preis­ge­bun­de­nen E‑Books gibt es die­se Mög­lich­keit nicht, weil hier der 0 Euro-Preis als Preis­auf­he­bung gewer­tet würde.

Ich wie­der­ho­le den wich­ti­gen Teil:

Nach Ansicht der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins fal­len E‑Books von Self­pu­blis­hern unter­halb einer preis­li­chen Baga­tell­gren­ze […] ohne­hin nicht in den Anwen­dungs­be­reich der Buchpreisbindung.

Das wider­spricht allen bis­he­ri­gen Aus­sa­gen, die mir gegen­über sei­tens der Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins gemacht wur­den. Es hieß immer, auch Self­pu­bli­shing-eBooks, egal wel­chen Prei­ses, unter­lä­gen selbst­ver­ständ­lich der Buch­preis­bin­dung (sie­he bei­spiels­wei­se die­se bei­den Arti­kel auf Phan­ta­News). Und jetzt das. Man muss sich fra­gen, woher die­ser plötz­li­che und völ­lig uner­war­te­te Sin­nes­wan­del kommt?

Vor allem ist die Begrün­dung abso­lut nicht nach­voll­zieh­bar: Ob es sich bei einem Buch um ein Buch han­delt, hängt von diver­sen Fak­to­ren ab, aber garan­tiert nicht vom Preis. Das gibt das vom Bör­sen­ver­ein immer so gern zitier­te Buch­preis­bin­dungs­ge­setz an kei­ner Stel­le her.

[Nach­trag 11:46:] Oder wie es ein mir bekann­ter Ver­la­ger ausdrückte:

»Wer hat denn dem BÖV in den Kopf gekackt?«

Bild: Book­sel­ler And Aut­hor, Tho­mas Row­land­son, gemein­frei

Börsenverein motzt über Entwurf zur Urheberrechtsnovellierung

Börsenverein motzt über Entwurf zur Urheberrechtsnovellierung

Copyright

In mei­nen Augen ist es gera­de­zu wider­wär­tig zu nen­nen, wie der Bör­sen­ver­ein sich über die Stär­kung der Rech­te des Urhe­bers in einem Ent­wurf des Urhe­ber­rechts echauf­fiert. Bis­her sind die Ver­wer­ter deut­lich im Vor­teil, was Rech­te angeht und kön­nen den Urhe­bern Kne­bel­ver­trä­ge dik­tie­ren, bei­spiels­wei­se was Lauf­zei­ten angeht. Das führt unter ande­rem dazu, dass Bücher in der Ver­sen­kung ver­schwin­den, weil sie nicht nach­pro­du­ziert wer­den, der Ver­lag aber auch die Rech­te nicht frei­gibt, damit die­se an den Autor zurück­fal­len kön­nen. Völ­lig gro­tesk wird die Lage bei eBooks: Wenn die Ver­trags­klau­sel bei Print­bü­chern noch lau­tet, dass die Rech­te an den Autor zurück­fal­len, wenn das Buch eine gewis­se Zeit lang nicht erhält­lich war, ist das bei eBooks qua­si nie so, der Urhe­ber wird die Rech­te also nie zurück erhalten.

In der Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts soll die­se Zeit auf fünf Jah­re begrenzt wer­den. Wenn ein ande­rer Anbie­ter dann für die Rech­te mehr bezahlt, darf der Autor die­se zurück­for­dern und an den neu­en Anbie­ter vergeben.

Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger-Aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins, äußert sich kri­tisch. Unter ande­rem dar­über, dass sich ein Buch in fünf Jah­ren noch nicht amor­ti­siert haben könnte.

Der Gesetz­ent­wurf des BMJV sieht unter ande­rem vor, dass Autoren ihre Ver­lags­ver­trä­ge nach fünf Jah­ren durch Rück­ruf been­den kön­nen. Dazu sol­len sie berech­tigt sein, wenn ihnen ein Ver­wer­ter, der an den Inves­ti­tio­nen des Ursprungs­ver­lags in das Werk und an des­sen wirt­schaft­li­chem Risi­ko nicht betei­ligt war, für die Wei­ter­nut­zung z.B. einen hohen Vor­schuss bie­tet. Der ursprüng­li­che Ver­trags­part­ner hat dann ledig­lich eine Art Vor­kaufs­recht. Das gilt auch dann, wenn er sich auf­grund noch nicht amor­ti­sier­ter Inves­ti­tio­nen in das Werk gegen­über dem neu­en Bie­ter in einer rui­nö­sen Wett­be­werbs­si­tua­ti­on befin­det. [Quel­le]

Darf ich mal lachen? Die meis­te Mas­sen­wa­re abseits von Best­sel­lern ist doch nach fünf Jah­ren nur noch in der Back­list zu fin­den, wenn man viel Glück hat. Die wur­de inzwi­schen schon lan­ge auf dem Remit­ten­den-Grab­bel­tisch ver­ramscht. Bei Best­sel­lern sieht die Sache natür­lich deut­lich anders aus, aber bei denen hat man dann sicher­lich bereits genug Umsatz gemacht, dass sich die Sache für Ver­lag (und viel­leicht sogar Autor) lohnte.

Die Lösung ist eigent­lich ein­fach: Zufrie­de­ne Autoren blei­ben beim Ver­lag. Wenn man die­se also nicht am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern lässt und fair behan­delt, dann wer­den die­se sicher­lich wei­ter mit dem Ver­lag arbei­ten, der sie erfolg­reich gemacht hat. Macht ein ande­rer Ver­lag ein deut­lich bes­se­res Ange­bot, dann ist das Werk offen­sicht­lich auch deut­lich mehr wert, als der ers­te Ver­trags­part­ner zah­len möch­te. Eigent­lich sind das in einer Markt­wirt­schaft völ­lig nor­ma­le Vor­gän­ge, aber wenn man sein Haupt selig auf dem wei­chen Kis­sen der Buch­preis­bin­dung bet­ten kann, mag einem das mög­li­cher­wei­se nicht klar sein. Ein wei­te­rer Grund dürf­te sein, dass etli­che Ver­le­ger (und ande­re Mit­spie­ler in der Buch­bran­che) immer noch nicht ver­stan­den haben, oder die Augen davor ver­schlie­ßen, dass wir nicht mehr in den 1980ern leben.

Der Ver­weis auf Klein­ver­la­ge zieht in mei­nen Augen nicht, da die­se nach mei­nen Erfah­run­gen den Autoren ohne­hin bes­se­re und fai­re­re Kon­di­tio­nen bie­ten, als gro­ße Publi­kums­ver­la­ge. Die klei­nen agie­ren mit den Urhe­bern auf Augen­hö­he, statt vom hohen Ross herab.

Es dürf­te aber klar sein, dass der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels sei­ne gesam­te Lob­by­macht in die Wag­scha­le wer­fen wird, um autoren­freund­li­che und seit Jah­ren über­fäl­li­ge Ver­bes­se­run­gen der Geset­zes­la­ge zuguns­ten der Urhe­ber zu ver­hin­dern. Die Musik­in­dus­trie wird das eben­falls tun. Es soll­te also kei­nen wun­dern, wenn am Ende auf­grund die­ser Lob­by­ein­flüs­se ein Gesetz her­aus­kommt, das die Urhe­ber noch schlech­ter stellt, als es jetzt bereits der Fall ist.

Die Ver­wer­ter sind exakt das: Ver­wer­ter. Sie schaf­fen selbst nichts Krea­ti­ves, sie ver­kau­fen aus­schließ­lich das Werk Drit­ter, der eigent­li­chen Urhe­ber. Und ich wie­der­ho­le mich: Deren Rech­te müs­sen im Rah­men einer Urhe­ber­rechts­no­vel­le deut­lich gestärkt wer­den. Die aktu­el­len Ver­wer­terrech­te sind viel zu umfang­reich, zu aus­ufernd, sie benach­tei­li­gen die Werk­schaf­fen­den. Und wenn die Ver­wer­ter von »Urhe­ber­rech­ten« spre­chen, wenn sie gegen angeb­li­che Raub­ko­pien wet­tern, dann mei­nen sie die­se nicht tat­säch­lich, son­dern aus­schließ­lich ihre Verwerterrechte.

Wir brau­chen aber mehr Rech­te für die Urhe­ber. Drin­gend. Geset­ze müs­sen zuerst dem Bür­ger die­nen, nicht irgend­wel­chen Firmeninteressen.

Bild »Copy­right« von Pixabay, CC0, Public Domain

Nachtrag zu »Amazon will Buchhandelsstrukturen zerstören«

Nachtrag zu »Amazon will Buchhandelsstrukturen zerstören«

audiobook

Ges­tern schrieb ich etwas über das Gejam­me­re des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels zum The­ma Audi­ble bzw. Ama­zon und deren Vor­ha­ben, ein Flat­rate­mo­dell für Hör­bü­cher ein­zu­füh­ren. Dazu habe ich in der Wiki­pe­dia noch ein amü­san­tes Detail gefunden:

Das deut­sche Unter­neh­men, die Audi­ble GmbH wur­de 2004 als Joint Ven­ture von der Audi­ble Inc. sowie den Ver­lags­grup­pen Holtz­brinck Ven­tures GmbH und Ran­dom House GmbH gegrün­det. 2006 kauf­te sich die Ver­lags­grup­pe Lüb­be GmbH eben­falls als Gesell­schaf­ter bei der Audi­ble GmbH ein. Die Audi­ble Inc. wur­de 2008 von der Amazon.com Inc. (NASDAQ: AMZN) zum Preis von 300 Mio. US$ gekauft. 2009 kauf­te Ama­zon die Antei­le der ande­ren Part­ner des deut­schen Joint Ven­ture auf.

Quel­le

Wir las­sen uns das auf der Zun­ge zer­ge­hen: Nam­haf­te deut­sche Ver­la­ge waren Mit­in­ha­ber von Audi­ble, haben aber an Ama­zon ver­tickt – über die Grün­de könn­te man jetzt spekulieren …

Bild: Au­dio­book von Jeff_Golden auf flickr, CC BY-SA

Börsenverein: »Amazon will Buchhandelsstrukturen zerstören« – mit anderen Worten: Mimimi!

Börsenverein: »Amazon will Buchhandelsstrukturen zerstören« – mit anderen Worten: Mimimi!

audiobook

Laut einem Arti­kel auf Bör­sen­blatt Online will der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels gegen Plä­ne von Ama­zon bzw. deren Toch­ter Audi­ble vor­ge­hen, ein Flat­rate-Modell für Hör­bü­cher ein­zu­füh­ren. Man habe sich des­halb beim Bun­des­kar­tell­amt und der EU-Kom­mis­si­on über die­ses Ver­hal­ten beschwert. Bör­sen­ver­sins-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Alex­an­der Ski­pis sag­te: »Das Geschäfts­mo­dell von Ama­zon und Audi­ble zielt dar­auf ab, die aus­ge­zeich­ne­ten Buch­han­dels­struk­tu­ren in Deutsch­land zu zerstören.«

Aha. Ich weiß ja nicht, ob irgend­je­mand in den höhe­ren Eta­gen des Bör­sen­ver­eins bis­wei­len Musik hört. Falls ja, könn­te den­je­ni­gen auf­ge­fal­len sein, dass die Anzahl an Plat­ten­lä­den in den Innen­städ­ten dra­ma­tisch zurück­ge­gan­gen ist, man bekommt Ton­trä­ger inzwi­schen fast aus­schließ­lich bei gro­ßen Ket­ten wie Saturn oder Media Markt – wenn über­haupt. Grund: Es ist viel ein­fa­cher und beque­mer, sich sei­ne Musik als mp3-Datei online zu kau­fen und her­un­ter­zu­la­den. Auch wenn man beim Bör­sen­ver­ein viel­leicht meint, dass Hör­bü­cher aber doch etwas künst­le­risch und kul­tu­rel­les beson­ders Wert­vol­les sei­en (träumt wei­ter, sie sind auch nur Medi­en wie alle ande­ren), blei­ben sie doch letzt­end­lich nur Audio­da­tei­en. Und für die gilt das­sel­be: Man kauft sie eher online als off­line. Das bie­tet Audi­ble an. Offen­bar bes­ser als der Rest, denn sie haben 90% Markt­an­teil bei Hör­bü­chern in Deutsch­land (weil sie auch App­les iTu­nes beliefern).

Und wer sonst noch? Auch hier hat die Bran­che wie schon bei den eBooks wie­der mal seit Jah­ren kom­plett ver­schla­fen, ein brauch­ba­res Alter­na­tiv­an­ge­bot auf die Bei­ne zu stel­len. Und auch den Buch­händ­lern hät­te mal auf­ge­hen kön­nen, dass Hör­bü­cher den­sel­ben Weg wie die CD nicht nur gehen könn­ten, son­dern muss­ten. Statt sich selbst für die­se ekla­tan­ten Unter­las­sun­gen zu kri­ti­sie­ren, ist mal wie­der Ama­zon der Böse – weil die ein erfolg­rei­ches Geschäfts­mo­dell haben. Und weil die Bran­che auf­grund ihrer Ver­säum­nis­se nicht nur kein Alter­na­tiv­an­ge­bot hat, son­dern auch in abseh­ba­rer Zeit keins am Hori­zont zu sehen ist. Das Pro­blem ist erneut kom­plett selbstgemacht.

Mimi­mi.

[Update 22.09.2015] Es gibt einen Nach­trag zu die­ser Nach­richt.

Bild: Audio­book von Jeff_Golden auf flickr, CC BY-SA

eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden

eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden

FSK18 eBook

Damit hat das Bör­sen­blatt das #neu­land ges­tern mal wie­der so rich­tig auf­ge­mischt. Der Bör­sen­ver­ein behaup­tet ein­fach mal ohne sach­li­chen Beweis, dass »ab 18«-eBooks Tele­me­di­en sind und nur zwi­schen 22:00 und 6:00 Uhr ver­kauft wer­den dür­fen. Ein­ge­re­det dürf­te das dem Bör­sen­ver­ein der Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le Mul­ti­me­dia-Diens­te­an­bie­ter e.V. haben, der selbst (ver­mut­lich kos­ten­pflich­ti­ge) Dienst­leis­tun­gen in Sachen Alters­ein­stu­fun­gen anbie­tet und sich so mög­li­cher­wei­se eine neue Ein­nah­me­quel­le sichern möchte.

Wei­ter wird im Arti­kel nebu­lös von einer »Kla­ge« gegen einen Online­shop berich­tet. Dazu wür­den mich bren­nend wei­te­re Details inter­es­sie­ren, die man natür­lich vor­sichts­hal­ber mal nicht lie­fert. Soweit ich weiß, haben Lan­des­me­di­en­an­stal­ten aus­schließ­lich Klap­pen­tex­te und Cover bean­stan­det, nicht aber die eBooks selbst. Und wenn ein Online­händ­ler tat­säch­lich jugend­ge­fähr­den­de Tex­te auf der Web­sei­te im Kata­log ste­hen hat­te, dann haben die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten damit sogar völ­lig recht.

Dass über Online­shops ver­kauf­te eBooks Tele­me­di­en sind (was ich auch gern mal inhalt­lich begrün­det sehen wür­de), macht auch aus fol­gen­dem Grund kei­nen Sinn: Ich kann genau­so­gut ab 18-Bücher in Tot­holz­form rund um die Uhr online bestel­len und bekom­me die pro­blem­los zuge­schickt. Ich gehe auch davon aus, dass Kin­der ohne jeg­li­ches Pro­blem in eine Buch­hand­lung wan­dern und ein ab18-Buch kau­fen könn­ten, da das auf dem Cover nicht ver­merkt ist, und da ein Buch­händ­ler (oder die gering­fü­gig beschäf­tig­te Hilfs­kraft) nicht den Inhalt jeden Buches ken­nen kann. Die letz­ten bei­den Fak­ten schei­nen aber kei­nen zu interessieren.

Der Bör­sen­ver­ein legt der Buch­bran­che da gera­de ein gigan­ti­sches Ei. Denn es wird sicher­lich schnell fest­ge­stellt wer­den, dass Print­bü­cher hin­sicht­lich der Alters­frei­ga­be ana­log (no pun inten­ded) behan­delt wer­den müs­sen, also auch bei die­sen muss zukünf­tig mög­li­cher­wei­se eine Alters­taug­lich­keits­an­ga­be gemacht werden.

Mei­ner Mei­nung nach ist das auch der ein­zig gang­ba­re Weg: Ent­we­der Alters­ein­stu­fung für alle Medi­en­for­men von Büchern, oder für kei­ne davon.

Ach ja: für die Veri­fi­ka­ti­on des Alters ihrer Kun­den sind allein die Online­händ­ler ver­ant­wort­lich, die müs­sen ent­spre­chen­de Lösun­gen imple­men­tie­ren. Was auch pro­blem­los mög­lich ist – nur Per­so­nen über 18 bekom­men dann nach Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on und Ein­log­gen die ent­spre­chen­de Abtei­lung ange­zeigt. Nicht die Ver­la­ge müs­sen dafür Sor­ge tra­gen. Und auch nicht die Selfpublisher.

Aber es sieht wei­ter­hin so aus, als wol­le man dem unge­lieb­ten eBook im deut­schen mög­lichst nach­hal­tig das Licht ausblasen.

Börsenverein: Buchpreisbindung für eBooks gilt bereits jetzt

Börsenverein: Buchpreisbindung für eBooks gilt bereits jetzt

eBook-Paragraph

Momen­tan tönt durch die Medi­en, dass SPD-Chef Gabri­el sich mal wie­der vor einer Lob­by ver­neigt hat, dies­mal geht es um die Buch­preis­bin­dung. Das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz soll so ange­passt wer­den, dass es auch für eBooks gilt. Das wür­de im Umkehr­schluss bedeu­ten, dass es, ent­ge­gen allen bis­he­ri­gen Beteue­run­gen des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels bis­her eben NICHT für eBooks gilt. Denn sonst gäbe es kei­nen Hand­lungs­be­darf, und man müss­te nicht Lob­by­is­ten in Gang set­zen, um eine Geset­zes­än­de­rung anzu­schie­ben. Ich habe ein­fach mal nach­ge­fragt – und die Ant­wort kam in Rekordzeit:

Sehr geehr­te Damen und Herren,

der­zeit geht es durch die Medi­en, dass die Bun­des­re­gie­rung auf­grund Ihrer Inter­ven­ti­on das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz so ändern will, dass es auch für eBooks gilt.

Bis­her war die Aus­sa­ge des Bör­sen­ver­eins, das Buch­PrG gel­te ohne­hin für eBooks und Sie haben auch aus­ge­führt, dass durch ihre Treu­hän­der durch­set­zen zu las­sen. Dies wur­de mir gegen­über mehr­fach durch Ihre Rechts­ab­tei­lung bestätigt.

Darf ich aus der Geset­zes­in­itia­ti­ve ent­neh­men, dass das Buch­PrG Ihrer Ansicht nach der­zeit DOCH nicht für eBooks gilt?

Für eine Ant­wort bedan­ke ich mich im vor­aus und wei­se dar­auf hin, dass die­se im Rah­men eines Arti­kels auf mei­nem Web­por­tal ver­öf­fent­licht wer­den wird.

Mit freund­li­chem Gruß,
Holzhauer

Wie gesagt: Eine Reak­ti­on kam extrem zügig, das bin ich gar nicht gewohnt. Ver­mut­lich war ich nicht der ers­te, der das wis­sen wollte:

Sehr geehr­ter Herr Holzhauer,

der Gesetz­ge­ber will in die­sem Fall bis­her rich­ter­recht­lich – d.h. durch Aus­le­gung des momen­ta­nen Tex­tes des Buch­PrG – gel­ten­des Recht durch eine aus­drück­li­che gesetz­li­che Rege­lung ersetzen.

Dass der Gesetz­ge­ber eine von der Recht­spre­chung ent­wi­ckel­te Rechts­la­ge nach­träg­lich kodi­fi­ziert, ist durch­aus häu­fig der Fall und dient u.a. einer höhe­ren Rechts­si­cher­heit. Im Text des Refe­ren­ten­ent­wurf des Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um (PDF) wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass E‑Books bereits unter dem gel­ten­den Recht als preis­ge­bun­den ange­se­hen werden.

Sie kön­nen mit die­ser Ant­wort ger­ne den Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins, Prof. Dr. Chris­ti­an Sprang, zitieren.

Bes­te Grüße

Tat­säch­lich ist es nun aber so, dass es noch gar kei­ne höchst­rich­ter­li­chen Ent­schei­dun­gen zu dem The­ma gibt, mir ist kein Fall bekannt, der bis zum BGH oder wei­ter zum EuGH gegan­gen ist. Ich habe die Ver­mu­tung, dass man mit die­ser Geset­zes­än­de­rung uner­wünsch­ten Urtei­len zuvor kom­men möchte.

Bild eBook-Para­graph von mir, CC BY-NC

Facepalm: Buchhandel.de, Buchcover und die Blogger

Facepalm: Buchhandel.de, Buchcover und die Blogger

Buchcover Blogger

Buchhandel.de ist eine Platt­form der Bör­sen­ver­eins-Toch­ter MVB. Da kann man online Bücher kau­fen. Oder eBooks. Sie haben lan­ge gebraucht, um die­se halb­wegs ergo­no­misch zu gestal­ten (die Such­ma­schi­ne lässt nach wie vor zu wün­schen übrig). Und die gerie­ren sich jetzt als gro­ße Gön­ner der Buch­blog­ger, denn in ihrer unend­li­chen Groß­zü­gig­keit erlaubt man die­sen Blog­gern, Buch­co­ver für Rezen­sio­nen nut­zen zu dürfen.

Nein! Doch! Oh!

Die Rah­men­be­din­gun­gen sind in mei­nen Augen fast schon gro­tesk zu nen­nen. Zum einen muss man sich zwin­gend regis­trie­ren und dabei per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie den Real­na­men ange­ben (was ist mit der gesetz­li­chen Vor­ga­be laut Tele­me­di­en­ge­setz, Online­an­ge­bo­te auch anonym oder mit Pseud­onym nut­zen zu kön­nen? War­um will MVB sich bei einer Anmel­dung ein­räu­men, die Kre­dit­wür­dig­keit des Blog­be­trei­bers zu prü­fen?). Zum ande­ren weist man dar­auf hin, dass Buch­co­ver rechts­si­cher zu nut­zen sei­en, wenn man sich den Vor­ga­ben unter­wirft. Auf der Sei­te spricht man tat­säch­lich kon­kret von »rechts­si­cher« und baut in mei­nen Augen eine rei­ne Droh­ku­lis­se im Zusam­men­hang mit dem Urhe­ber­recht auf Buch­co­ver auf, soll­te man sich nicht an ihre Vor­ga­ben hal­ten. Dum­mer­wei­se wur­de das aller­dings offen­bar von jeman­dem ver­fasst, der weder über tech­ni­sche noch recht­li­che Exper­ti­se verfügt.

Die Droh­ku­lis­se ver­weist auf das Urhe­ber­recht in Sachen Buch­co­ver und auf »straf­recht­li­che Fol­gen« (ich lach­te). Man kann auf der Sei­te lesen:

wei­ter­le­sen →

Frankfurter Buchmesse: Kinder müssen leider draußen bleiben

Frankfurter Buchmesse: Kinder müssen leider draußen bleiben

Kinder draußen

Ich habe eine Freun­din, die ist Kin­der­gärt­ne­rin. In den letz­ten Jah­ren erzähl­te sie immer wie­der mal vol­ler Freu­de, dass sie mit eini­gen der Kin­der, die sie betreut, auf der Buch­mes­se war und wie toll die Kur­zen den Besuch in der Kin­der­buch­ab­tei­lung fanden.

Als sie in die­sem Jahr wegen Kar­ten nach­frag­te, erhielt sie die Ant­wort, dass man lei­der kei­ne kos­ten­lo­sen Kar­ten für Schu­len und Kin­der­gär­ten mehr bereit stel­len kön­ne. Die Begrün­dung haut einen um: Die Nach­fra­ge sei zu groß gewesen.

Man fasst es kaum. Da geriert sich eine Bran­che immer wie­der als Ret­ter der Kul­tur und des Abend­lan­des und man wird nicht müde, zu beto­nen, wie wich­tig Lesen auch und gera­de für die Jüngs­ten sei und man sie unbe­dingt früh dar­an her­an­füh­ren müs­se – und dann ist man sich auf ein­mal zu fein, die dann auch kon­se­quen­ter­wei­se auf die Buch­mes­se ein­zu­la­den. Offen­sicht­lich möch­ten die Schaf­fen­den ver­meint­lich hoher Lite­ra­tur in Frank­furt lie­ber unter sich blei­ben. Das mit der »gro­ßen Nach­fra­ge« konn­te ich bei mei­nem Besuch im letz­ten Jahr nicht bestä­tigt fin­den. Am Frei­tag, dem Tag an dem Schu­len und Kin­der­gär­ten auf der Mes­se waren, konn­te ich wahr­lich kein Gedrän­ge von Kin­dern fest­stel­len. Die Men­ge an Schlips­trä­gern und Wich­tig­tu­ern war immer noch deut­lich höher.

Ich kann für das Ver­wei­gern der Kar­ten nur ein Wort fin­den: erbärmlich.

Ver­mut­lich wer­den als nächs­tes die Publi­kums­ta­ge abge­schafft, damit man gar nicht mehr mit den läs­ti­gen Lesern in Kon­takt kom­men muss.

Bild »Kind« von Pixabay – CC0