FSK auf eBooks: Luebbe fängt schon mal an?

FSK18 eBook

Neu­lich habe ich mich läng­lich mit den Äuße­run­gen sei­tens des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels zum The­ma FSK für eBooks aus­ein­an­der gesetzt. Bör­sen­ver­eins-Jus­ti­zi­ar Sprang rede­te davon, dass eine Umset­zung durch­ge­führt wer­den muss, das aber noch bis 2017 Zeit hat (was ich schon nicht ver­stand, ent­we­der der JMStV gilt für eBooks (auch jetzt bereits) oder er gilt nicht). Auf jeden Fall war nir­gend­wo die Rede davon, dass das sofort umge­setzt wer­den muss.

Bekann­ter­ma­ßen wur­de die Platt­form Beam eBooks vor ein paar Wochen von Bas­tei Lueb­be über­nom­men. Damals hat­te ich schon Beden­ken, auch wenn es hieß, es lie­fe alles wei­ter wie bis­her. Auch ich ver­trei­be eBooks über Beam. Und bekam soeben eine Email, die mich erst ein­mal mit offe­nem Mund zurück ließ:

Lie­be Handelspartner/innen,

in den ver­gan­ge­nen Mona­ten wur­de die beam AG ver­mehrt von der Lan­des­me­di­en­an­stalt dar­auf hin­ge­wie­sen, dass sich im Sor­ti­ment unter www.beam-ebooks.de immer wie­der ero­ti­sche Titel befin­den, die nicht den Anfor­de­run­gen zur Ein­hal­tung des Jugend­schut­zes entsprechen.

Als Shop ist es in unse­rem Inter­es­se, die­se betrof­fe­nen Titel wei­ter­hin zu verkaufen.

Wir bit­ten Sie daher bis zum 1.06.2015 um eine Über­prü­fung Ihrer Inhal­te im Bereich Erotik.

Wie kön­nen Sie Abhil­fe schaffen?

1. Das Cover soll­te nicht por­no­gra­phi­schen Inhalts sein
2. Der Buch­text soll­te nicht aus­führ­li­che expli­zi­te Sze­nen dar­stel­len, einen Akt beschrei­ben bzw. por­no­gra­phi­schen Inhalts sein – ist dem so bit­te den Text ent­schär­fen bzw. kürzen
3. Inhal­te ab 18 müs­sen über das Meta­da­ten-Tag »FSK 18« verfügen
4. Bei ero­ti­schen Inhal­ten mit dem Kri­te­ri­um FSK 18 soll­te im Buch­text immer ein Jugend­schutz­hin­weis hin­zu­ge­fügt werden.

Hier ein Bei­spiel zu einem Buch­text, wie es der ero­ti­sche eBook-Ver­lag venus­books handhabt:

http://www.venusbooks.de/…/exzessiv-aus-dem-leben-einer-nym…

Fol­gen­der Text­block ist hier­bei essen­ti­ell und bewahrt den Ver­lag und uns als Shop vor der Sper­rung des Titels:

Jugend­schutz­hin­weis: Im rea­len Leben dür­fen Ero­tik und sexu­el­le Hand­lun­gen jeder Art aus­schließ­lich zwi­schen gleich­be­rech­tig­ten Part­nern im gegen­sei­ti­gen Ein­ver­neh­men statt­fin­den. In die­sem eBook wer­den fik­ti­ve ero­ti­sche Phan­ta­sien geschil­dert, die in eini­gen Fäl­len weder den all­ge­mei­nen Moral­vor­stel­lun­gen noch den Geset­zen der Rea­li­tät fol­gen. Der Inhalt die­ses eBooks ist daher für Min­der­jäh­ri­ge nicht geeig­net und das Lesen nur gestat­tet, wenn Sie min­des­tens 18 Jah­re alt sind.

Wird kei­ne Abhil­fe geschaf­fen, sehen wir uns als Shop lei­der gezwun­gen, betrof­fe­ne Titel zwecks Ent­schär­fung der Sach­la­ge aus dem Ver­kauf zu nehmen.

Für wei­te­re Fra­gen ste­he ich Ihnen ger­ne zur Verfügung!

Bes­te Grü­ße aus Köln,
(Name entfernt)
Sales Managerin
Beam AG

Es stell­ten sich mir sofort etli­che Fra­gen dazu. Ein paar davon habe ich gleich zur Beant­wor­tung an Lueb­be gestellt und fol­gen­de Email versandt:

Sehr geehr­te Frau (Name ent­fernt),

bevor ich mich die­ser Email detail­liert in einem Arti­kel auf Phan­ta­News wid­men wer­de, bit­te ich um Auf­klä­rung fol­gen­der Fra­gen:

Wie kom­men sie dar­auf, dass der JMStV für eBooks gilt, für Print­bü­cher aber nicht anzu­wen­den ist?

Wie kom­men Sie dar­auf, dass in den von mir ange­bo­te­nen eBooks sol­che Inhal­te vor­han­den sind?

Wie kann ein Autor Ihrer Ansicht nach rechts­si­cher fest­le­gen, ob sei­ne Inhal­te ab 16 oder ab 18 ein­zu­stu­fen sind?

Sie schrei­ben, es muss ein FSK-Hin­weis auf den eBooks ange­bracht wer­den. Mir ist kei­ner­lei Orga­ni­sa­ti­on der frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le bei Büchern bekannt. Auf wel­che Orga­ni­sa­ti­on wür­de sich der Hin­weis Ihrer Ansicht nach bezie­hen? Soll­te es kei­ne sol­che Orga­ni­sa­ti­on geben, wäre der Hin­weis recht­lich äußerst bedenk­lich und ver­mut­lich auch abmahn­bar. War­um wol­len Sie die eBook-Autoren einem sol­chen Risi­ko aus­set­zen und sind Sie bereit, im Fal­le von Abmah­nun­gen die Kon­se­quen­zen zu tra­gen?

Für kurz­fris­ti­ge Ant­wor­ten bedan­ke ich mich und wei­se dar­auf hin, dass die­se in einem Arti­kel auf mei­nem Web­por­tal the­ma­ti­siert wer­den.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

PhantaNews.de
Phan­tas­ti­sche Nachrichten

Sobald Ant­wor­ten ein­tref­fen, wer­de ich die­se hier veröffentlichen.

Auch der geschil­der­te FSK-Hin­weis ist in mei­nen Augen äußerst frag­wür­dig, denn er ver­hin­dert selbst­ver­ständ­lich nicht das Lesen des eBooks durch Min­der­jäh­ri­ge. Beam müss­te viel­mehr sicher­stel­len, dass sol­che eBooks nicht von Min­der­jäh­ri­gen gekauft wer­den kön­nen, davon ist aber nir­gend­wo die Rede. Alles in allem erscheint mir das unaus­ge­go­ren und ein Schildbürgerstreich.

Und: Wenn es Hin­wei­se sei­tens der Lan­des­me­di­en­an­stalt gege­ben hat, wäre es dann nicht viel ziel­füh­ren­der, die ent­spre­chen­den Autoren genau die­ser eBooks direkt anzu­spre­chen, statt alle? Zudem redet die Dame in ihrer Mail nur von Ver­la­gen. Ich habe kei­nen Ver­lag. Gilt das also für Self­pu­blis­her nicht, oder wer­den die nur nicht genannt, weil man bei Lueb­be noch in alten Bah­nen denkt?

AutorIn: Stefan Holzhauer

Meist harm­lo­ser Nerd mit natür­li­cher Affi­ni­tät zu Pixeln, Bytes, Buch­sta­ben und Zahn­rä­dern. Kon­su­miert zuviel SF und Fan­ta­sy und schreibt seit 1999 online darüber.

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