Börsenverein vergrätzt: doofes Urheberrecht ist doof

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Jaja, der Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels, so ist er. Immer ganz weit vor­ne dabei, wenn es gegen angeb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen Drit­ter geht (und meint dabei tat­säch­lich nicht die Rech­te der Urhe­ber, son­dern der Ver­wer­ter). Da wird gegen Raub­mord­ter­ror­ko­pie­rer gewet­tert, dass einem die Ohren schla­ckern. Nur selbst sieht man das mit dem Urhe­ber­rechts offen­sicht­lich nicht so eng.

Der Online­händ­ler buch.de hat­te Rezen­sio­nen aus der FAZ ganz oder teil­wei­se abge­druckt, die Zei­tung war dage­gen gericht­lich vor­ge­gan­gen. Nun hät­te man anneh­men kön­nen, dass der Fall ein­deu­tig ist: das Urhe­ber­recht liegt beim Autoren, das Ver­wer­tungs­recht (ver­mut­lich via total buy­out des Urhe­bers, wie in der Zei­tungs­bran­che üblich) liegt bei der FAZ. Doch beim Bran­chen­ver­band sah man das anders. Ein Gerichts­ur­teil trieb dem Bör­sen­ver­ein (mir gegen­über haben Autoren neu­lich geäu­ßert, dass man ihn spa­ßes­hal­ber inzwi­schen auch den »Bösen­ver­ein« nennt) sei­ne Flau­sen aus. Das Urteil ist ein­deu­tig – und auf der Web­sei­te des Bör­sen­blat­tes zeigt man sich ob des nicht uner­war­te­ten Ergeb­nis­ses (Urhe­ber­rechts­ver­stoß, Ord­nungs­gel­des in Höhe von 250000 Euro, alter­na­tiv Haft) mau­lig. Denn:

Bedau­er­lich ist, dass das sym­bio­ti­sche Mit­ein­an­der von Buch- und Pres­se­ver­la­gen bei der Ver­wen­dung von Rezen­sio­nen nach die­sem Urteil fak­tisch auf­ge­kün­digt ist.

Ach so. Was sie anders­wo als (Sar­kas­mus on) uner­träg­li­ches, gera­de­zu todes­wür­di­ges Ver­bre­chen ver­dam­men (Sar­kas­mus off) – näm­lich das nicht­li­zen­sier­te Kopie­ren von Inhal­ten – ist wenn es ihre Mit­glie­der tun auf ein­mal ein »sym­bio­ti­sches Mit­ein­an­der«. Ich kom­me aus dem Lachen heu­te gar nicht mehr raus …

Beson­ders inter­es­sant fin­de ich die Argu­men­ta­ti­on der Bör­sen­ver­eins-Rechts­ver­dre­her-Juris­ten:

[…] Im Übri­gen ent­spre­che die Ver­wen­dung von Rezen­si­ons­aus­zü­gen und Rezen­sio­nen – unab­hän­gig von ihrer prin­zi­pi­el­len urhe­ber­recht­li­chen Schutz­wür­dig­keit – einer »lang­jäh­ri­gen, bis­her von allen Betei­lig­ten akzep­tier­ten oder zumin­dest gedul­de­ten und infol­ge­des­sen zum Gewohn­heits­recht erstark­ten Branchenübung.«[…]

Ver­ste­he. Weil man das seit Jahr­zehn­ten so hand­habt, ist es also qua­si gott­ge­ge­be­nes Recht. Na denn, ich kopie­re auch schon mein gan­zes Leben Dinge …

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Bild von mir, CC BY-NC-SA

AutorIn: Stefan Holzhauer

Meist harm­lo­ser Nerd mit natür­li­cher Affi­ni­tät zu Pixeln, Bytes, Buch­sta­ben und Zahn­rä­dern. Kon­su­miert zuviel SF und Fan­ta­sy und schreibt seit 1999 online darüber.

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