Gamescom-Bericht: RTL mahnt fernsehkritik.tv ab

Den be­knack­ten GamesCom-Bericht von RTL-Explosiv wollte ich auf die­ser Seite ei­gent­lich gar nicht the­ma­ti­sie­ren? Wa­rum nicht? Ein­fach: ich halte den Sen­der für der­art mi­se­ra­bel und sei­nen »Jour­na­lis­mus« für der­art un­ter­ir­disch, dass ich ihm hier nicht auch noch Platz ein­räu­men und da­mit Wer­bung für ihn ma­chen wollte. Bei die­sem »Sen­der« gilt das­selbe wie bei der BLÖD-Zeitung: wer die ernst nimmt, kann mei­ner Ansicht nach nur hirn­am­pu­tiert und evo­lu­ti­ons­re­sis­tent sein.

Al­ler­dings kommt es jetzt zu ei­ner Spät­folge des Be­rich­tes: RTL mahnt die Web­seite fernsehkritik.tv ab, da diese T-Shirts mit dem Auf­druck »Scheiß RTL« ver­kauft hatte und sich da­bei des Ori­gi­nal­lo­gos be­diente. Der Be­trei­ber Hol­ger Krey­meier be­ruft sich auf ein Ur­teil des BGH, nach dem sa­ti­ri­sche Ver­wen­dun­gen von Fir­men­lo­gos er­laubt seien und kün­digt nun so­gar noch wei­tere Pro­dukte mit die­sem Mo­tiv an, bei­spiels­weise Mauspads und Tas­sen. RTL for­dert ne­ben der Un­ter­las­sungs­er­klä­rung eine um­fang­rei­che Of­fen­le­gung von Ge­schäfts­ge­heim­nis­sen, bei­spiels­weise zu Lie­fe­ran­ten, ge­werb­li­che Zwi­schen­händ­ler und ver­kauf­ter Ware.

RTL ver­sucht zu­dem, jeg­li­chen Be­richt über die Ab­mah­nung zu ver­heim­li­chen, in­dem man Krey­meier auf­for­dert, über das Schrei­ben Still­schwei­gen zu be­wah­ren, er darfg es we­der »wört­lich noch sinn­ge­mäß ver­öf­fent­li­chen« da das sonst »ei­gen­stän­dige An­sprü­che aus­lö­sen würde«. Na­tür­lich hat fernsehkritik.tv das voll­stän­dige Schrei­ben auf sei­ner Web­seite ver­öf­fent­licht.

Wenn ich auch noch ein­se­hen kann, dass RTL we­gen der T-Shirts nicht glück­lich ist, so zeigt der Ein­schüch­te­rungs­ver­such hin­sicht­lich der Of­fen­le­gung des Schrei­bens doch sehr deut­lich, wie man das gerne ge­re­gelt ha­ben möchte: in al­ler Heim­lich­keit und ohne noch mehr schlechte Pu­bli­city, zur Not auch mit Vor­ge­hens­wei­sen, die an Nö­ti­gung gren­zen könn­ten. Das ging ins Auge. :o)

Hol­ger Krey­meier sucht sich hof­fent­lich schnell ei­nen gu­ten An­walt!

Creative Commons License

Quelle: gulli.com via Cynx, Logo fernsehkritik.tv Co­py­right Als­ter­film GmbH Hol­ger Krey­meier

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