Die Bundeszensurstelle schlägt zu

Die Bun­des­prüf­stelle für ju­gend­ge­fähr­dende Me­dien (BPjM) hat in ih­rer un­end­li­chen Weis­heit wie­der mal zu­ge­schla­gen. Da­bei ge­rie­ten dies­mal nicht nur Com­pu­ter­spiele auf den In­dex, nein, es dro­hen so­gar Be­schlag­nah­mun­gen, also Ver­bote.

Auf den In­dex (das be­deu­tet KEIN Ver­bot, die Spiele dür­fen »nur« nicht mehr be­wor­ben und Ju­gend­li­chen zu­gäng­lich ge­macht wer­den) ka­men die EU-Versionen von Crack­down 2, Ro­gue War­rior und Un­real Tour­na­ment 3.

Schlim­mer traf es Dead Ri­sing 2 und Me­dal of Ho­nor: Beide ka­men auf den »Lis­ten­teil B«, bei dem die BPjM da­von aus­geht, dass Rich­ter eine Be­schlag­nah­mung we­gen Ge­walt­ver­herr­li­chung oder –ver­harm­lo­sung an­ord­nen wer­den. Das ist übli­cher­weise eine selbst­er­fül­lende Pro­phe­zei­hung.

Be­son­ders in­ter­es­sant ist das in Sa­chen ME­DAL OF HO­NOR, von dem es in Deutsch­land oh­ne­hin nur eine ge­schnit­tene Ver­sion gab, bei dem EA al­ler­dings den Ver­kauf von Im­port­ver­sio­nen un­ter­stützte. Da­mit ist jetzt Schluß und es darf nur noch die ver­stüm­melte Ver­sion of­fen im Han­del an­ge­bo­ten wer­den.

Au­ßer­dem er­läu­tert die BPjM, dass die in­ter­na­tio­nale Ver­sion von Ko­n­a­mis Horror-Spiel SI­LENT HILL: HOME­CO­M­ING be­reits im No­vem­ber vom Amts­ge­richt Frank­furt auf­grund von »Ge­walt­ver­herr­li­chung oder –ver­harm­lo­sung« be­schlag­nahmt wurde. Nach wie vor er­hält­lich ist die für den deut­schen Markt »ent­schärfte« Fas­sung.

Freuen dürf­ten sich Spie­le­ver­käu­fer im Aus­land, denn dort sind die Ga­mes selbst­ver­ständ­lich nach wie vor of­fen er­werb­bar und das ist in Zei­ten des In­ter­nets auch kein Pro­blem mehr. Wenn man bei­spiels­weise in Groß­bri­tan­nien be­stellt, sind sind nicht nur die Spiele güns­ti­ger, son­dern auch noch die Ver­sand­kos­ten ge­rin­ger als bei ei­nem Ver­sand in­ner­halb Deutsch­lands…

Wie lä­cher­lich das Ganze wirk­lich ist, zeigt al­lein be­reits die Tat­sa­che, dass et­li­che der jetzt in­di­zier­ten Spiele sich be­reits seit Jah­ren im Ver­kauf be­fin­den, UT3 ist bei­spiels­weise schon seit 2008 er­hält­lich und die Bun­des­prüf­stelle braucht bis zum No­vem­ber 2010, um ihr Ur­teil zu fäl­len. Wer UT3 ha­ben wollte, hat es schon längst…

Creative Commons License

Co­ver SI­LENT HILL: HOME­CO­M­ING (ent­schärfte deut­sche Ver­sion, trotz­dem ab 18, aber nicht auf dem In­dex) Co­py­right Ko­n­ami, er­hält­lich bei­spiels­weise bei Ama­zon

Kei­nen ver­wand­ten In­halt ge­fun­den.

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