Welches »Recht« haben Volksvertreter an Städten?

Rathaus AugsburgEs ging ges­tern durch die Blo­go­sphäre und die Oldie-Medien: Ein Blog­ger hatte bei der Ver­wal­tung der Stadt Augs­burg um Er­laub­nis ge­be­ten, un­ter der Web­adresse augsburgr.de ein Blog be­trei­ben zu dür­fen. Statt ei­nes ein­fa­chen »nein« oder »ja« war ihm dann eine Un­ter­las­sungs­auf­for­de­rung ei­nes von der Stadt­ver­wal­tung be­auf­trag­ten An­walts samt Kos­ten­note in Höhe von über 1800 Euro ins Haus ge­flat­tert. Auch wenn der Bür­ger­meis­ter von Augs­burg in­zwi­schen eher halb­her­zig zu­rück­ge­ru­dert ist und der Blog­ger nicht mehr zah­len soll, bleibt die Hand­lungs­weise der Ver­wal­tung bür­ger­feind­lich, bü­ro­kra­tisch und ins­be­son­dere mensch­lich nicht nach­voll­zieh­bar.

Es stellt sich aber in die­sem Zu­sam­men­hang ganz klar eine Frage: Wel­che Rechte ha­ben die Stadt­ver­wal­tun­gen tat­säch­lich an den Städ­te­na­men? Im­mer­hin han­delt es sich bei den in den Städ­ten am Ru­der ste­he­nen Po­li­ti­kern um ge­wählte Ver­tre­ter des Vol­kes, die im Rah­men der par­la­men­ta­ri­schen De­mo­kra­tie im Auf­trag der Bür­ger han­deln, da­durch aber an der Bun­des­re­pu­blik oder de­ren Tei­len keine Be­sitz­rechte er­wer­ben. Auch die Ver­wal­tun­gen sind In­sti­tu­tio­nen, die für den Bür­ger und ge­steu­ert von der Po­li­tik eben die Or­ga­ni­sta­tion von Län­dern, Städ­ten und Ge­mein­den über­neh­men, aber des­we­gen noch lange kein Be­sitz­recht daran er­hal­ten. Und auch Be­amte sind so­ge­nannte »Staats­die­ner« — und der Staat sind wir alle!
Die Recht­spre­chung mag das viel­leicht an­ders se­hen (im vor­lie­gen­den Fall darf al­ler­dings deut­lich be­zwei­felt wer­den, dass Augs­burg vor Ge­richt durch­ge­kom­men wäre), aber »ge­hö­ren« letzt­end­lich die Rechte an Städ­te­na­men und ähn­li­chem nicht den Bür­gern, also mit­hin uns al­len? Es ist viel­leicht noch nach­zu­voll­zie­hen, wenn Do­mains mit dem ge­nauen Na­men der Ge­meinde der Ver­wal­tung zu­ge­spro­chen wer­den, aber es kann nicht an­ge­hen, dass alle da­mit zu­sam­men­hän­gen­den Adres­sen vom Amts­schim­mel au­to­ma­tisch als »meins« ge­se­hen wer­den.

Hier ein Up­date (27.11.2009): Oder war es gar Vet­tern­wirt­schaft?

Bild: Rat­haus Augs­burg, aus der Wi­ki­pe­dia

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