Amazon löscht gekaufte eBooks von Kunden-Readern

Einen PR-Super­gau ers­ter Güte hat sich der Onlin­ever­käu­fer Ama­zon geleis­tet, als er ges­tern ohne Hin­weis oder Rück­fra­ge legal erwor­be­ne eBooks von den Kind­les sei­ner Kun­den gelöscht hat. Betrof­fen waren aus­ge­rech­net Orwells´ 1984 und ANIMAL FARM.

Laut Ama­zon waren die Bücher von einer Fir­ma namens Mobi­le­R­e­fe­rence in den Kind­le-Store ein­ge­stellt wor­den, die­se besaß aber angeb­lich nicht die dazu nöti­gen Rech­te. Nach Hin­wei­sen des tat­säch­li­chen Rech­te­inha­bers Hough­ton Miff­lin Har­court habe man dar­auf­hin die Syn­chro­ni­sa­ti­ons­funk­ti­on des Kind­le genutzt, um die bereits erwor­be­nen Bücher von den Gerä­ten der Kun­den zu löschen, der Ver­kaufs­preis wur­de erstat­tet.

Bei Ama­zon hat man inzwi­schen wohl die Trag­wei­te die­ser Akti­on begrif­fen. Im Netz hagelt es Kom­men­ta­re wüten­der Kun­den und in der Blogo­sphä­re ent­lädt sich Häme über dem Online-Ver­sen­der. Gegen­über der New York Times beeil­te man sich zu beteu­ern, dass man künf­tig auf sol­che Löschun­gen ver­zich­ten wer­de. Ama­zon ver­mark­tet eBooks als Ent­spre­chung zu gedruck­ten Büchern, die­se unter­schei­den sich nur durch das Trä­ger­me­di­um – schließ­lich wür­de ein Händ­ler auch nicht mit einer Brech­stan­ge in die Häu­ser der Kun­den ein­drin­gen, um die ver­kauf­ten Exem­pla­re eines ille­gal her­ge­stell­ten Buches wie­der ein­zu­sam­meln. Wei­ter­hin ist frag­lich, ob Ama­zon über­haupt das Recht zu die­ser Löschung hat­te, denn immer­hin gewäh­ren die Kind­le-AGBs ein dau­er­haf­tes Nut­zungs­recht.

Hier tritt deut­lich zuta­ge: Auf kei­nen Fall einen pro­prie­tä­ren eBook-Rea­der einer Ein­zel­fir­ma, die sich weit­ge­hen­de Rech­te auf dem Gerät ein­räumt! Der ursprüng­li­che Feh­ler – die Bücher ohne Ein­ho­len der tat­säch­li­chen Urhe­ber­rechts­la­ge in ihren Shop zu set­zen – liegt ein­deu­tig beim Online-Markt­füh­rer. Für mich ist die Wahr­schein­lich­keit einen Kind­le zu kau­fen soeben dau­er­haft auf Null gesun­ken. Ama­zon, set­zen, sechs!

Edit: Für mich stellt sich hier wei­ter­hin die Fra­ge: Wie umfang­reich sind Ama­zons Zugriffs­mög­lich­kei­ten auf den Kind­le? Wenn ich pri­va­te oder geschäft­li­che Unter­la­gen auf das Gerät kopie­re, um die­se unter­wegs zu lesen, hat Ama­zon poten­ti­ell Zugriff dar­auf? Ich ver­mu­te, die­ser Miss­griff wird wei­te­re Krei­se zie­hen, als man momen­tan erah­nen kann. Wel­che Iro­nie, dass es sich bei einem der Bücher aus­ge­rech­net um 1984 han­delt…