Christine Haderthauer (CSU) zeigt Ahnungslosigkeit

Chris­tine Ha­dert­hauer ist die baye­ri­sche So­zi­al­mi­nis­te­rin und sie ge­hört der CSU an. Die Bild-Zeitung ti­telt ges­tern in wie üblich rei­ße­ri­scher Ma­nier: »World of War­craft: Ha­dert­hauer will das Kil­ler­spiel ver­bie­ten«. Da irrt die Bild, denn ex­akt so hat Frau Ha­dert­hauer das gar nicht ge­sagt. Den­noch of­fen­ba­ren sich in ih­ren Äuße­run­gen mas­sive Rea­li­täts­ver­luste — oder Ah­nungs­lo­sig­keit. Tat­säch­lich hatte die Po­li­ti­ke­rin am letz­ten Diens­tag ei­nen Ent­wurf ins Ka­bi­nett ein­ge­bracht, dass die USK-Richtlinien hin­sicht­lich der Al­ters­frei­gabe für Com­pu­ter­spiele »über­prüft« wer­den müss­ten.
Ge­gen­über Bild sagte sie, dass sie die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) für un­ge­eig­net für die Prü­fung von Spie­len halte: »Das ver­fehlt sei­nen Zweck, El­tern soll­ten sich dar­auf nicht ver­las­sen. Hier wurde der Bock zum Gärt­ner ge­macht. Die frei­wil­lige Selbst­kon­trolle wird von der Me­di­en­wirt­schaft be­zahlt und be­setzt.« Und fügt hinzu: »Da fin­det eine Vor­aus­wahl des Ma­te­ri­als statt. Die schlimms­ten Ge­walt­sze­nen be­kom­men die Gut­ach­ter oft gar nicht vor­ge­legt. Das Er­geb­nis sind Alters-Freigaben, über die die Gut­ach­ter selbst ent­setzt sind, wenn sie das Spiel dann ganz se­hen.«

Liebe Frau Ha­dert­hauer, hier mal ein paar Tat­sa­chen zu Ih­ren Be­haup­tun­gen (Zi­tat von gamestar.de): … So wirkt ein Ver­tre­ter der Obers­ten Lan­des­ju­gend­be­hör­den (OLJB), die fe­der­füh­rend für den Ju­gend­schutz sind, in den Gut­acht­er­gre­mien der USK mit. Der hat ein ge­ne­rel­les Ve­to­recht bei Ent­schei­dun­gen und er­teilt letz­ten En­des die Frei­gabe. Die Gut­ach­ter der USK sind dar­über hin­aus un­ab­hän­gig. Sie sind nicht in der Spiele­in­dus­trie be­schäf­tigt und ha­ben als Päd­ago­gen, Jour­na­lis­ten, So­zi­al­wis­sen­schaft­ler oder Ju­gend­schutz­be­auf­tragte Er­fah­rung in der Kin­der– und Ju­gend­ar­beit ge­sam­melt. Die Bock-zum-Gärtner-Geschichte trifft also kaum zu. Auch der Vor­wurf der Vor­aus­wahl der Sze­nen be­ruht nur auf ei­ner Halb­wahr­heit: Bei der USK wird je­des Spiel ein­zeln von Spie­le­tes­tern durch­ge­spielt. Die er­stel­len eine Prä­sen­ta­tion mit den für die Prü­fung re­le­van­ten In­hal­ten. Für die Be­gut­ach­tung ste­hen die Tes­ter wei­ter zur Ver­fü­gung. Gut­ach­ter dür­fen auf Wunsch ein­zelne Spiel­ab­schnitte sel­ber spie­len, wenn sie das für die Prü­fung als not­wen­dig er­ach­ten.

Ich frage er­neut: Ah­nungs­lo­sig­keit oder vor­sätz­li­che Falsch­aus­sa­gen?

Die CSU möchte zu­sam­men mit der CDU Nie­der­sach­sen hin­sicht­lich ei­nes an­geb­lich im­men­sen »Sucht­fak­tors« von WORLD OF WAR­CRAFT ein Rechts­gut­ach­ten er­stel­len las­sen, ob man das Spiel nach­träg­lich ver­bie­ten kann. Ich hin­ge­gen frage mich in­zwi­schen, ob man nicht CDU und CSU we­gen ih­rer di­ver­sen ver­fas­sungs­wid­ri­gen Um­triebe ver­bie­ten kann?

Nur wei­ter so, »eta­blierte« Par­teien…

Quelle: gamestar.de

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