Handhabung der Kommentare geändert

Auch, wenn sich die Kom­men­tare auf die­ser Seite in en­gen Gren­zen hal­ten, habe ich so­eben die Ein­stel­lun­gen ändern müs­sen: Kom­men­tare wer­den ab so­fort von ei­nem Ad­min frei­ge­ge­ben und er­schei­nen nicht mehr au­to­ma­tisch auf der Seite.
Was das soll? Heise be­rich­tete ges­tern im Ti­cker dar­über, dass das Land­ge­richt Ham­burg wie­der ein­mal seine — nen­nen wir es vor­sich­tig — »übe­r­aus krea­tive Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Me­dium In­ter­net« be­wie­sen hat.
Laut Ent­schei­dung des Ge­richts über eine einst­wei­lige Ver­fü­gung ist ein Blog­be­trei­ber dazu ver­pflich­tet, alle Kom­men­tare vor Ver­öf­fent­li­chung auf even­tu­elle Rechts­ver­stösse zu über­prü­fen und er sei­nen Pflich­ten nicht da­mit Ge­nüge tut, ei­nen rechts­wid­ri­gen Kom­men­tar bei Kennt­nis­nahme so­fort zu ent­fer­nen.
Ich stimme mit Ste­fan Nig­ge­meier (dem Be­schul­dig­ten) darin übe­rein, dass diese Ent­schei­dung als aus­ser­or­dent­lich welt­fremd ein­zu­stu­fen ist. Wie auch schon Heise schreibt, ist das Ur­teil nicht rechts­kräf­tig, da Be­ru­fung ein­ge­legt wird. Bis da­hin werde ich Kom­men­tare al­ler­dings aus Si­cher­heits­grün­den ma­nu­ell frei­schal­ten müs­sen, man ver­gebe mir, wenn das auch schon­mal et­was dau­ern kann.
Die Hoff­nung liegt in der nächs­ten In­stanz — dem OLG — die auch be­reits ähn­li­che Ent­schei­dun­gen des LG Ham­burg ge­gen Heise kor­ri­giert hatte.

Kei­nen ver­wand­ten In­halt ge­fun­den.

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